In den vergangenen Jahren ist die Arbeitswelt zunehmend flexibler geworden: Arbeitnehmer haben immer mehr Möglichkeiten, Arbeitsort und Arbeitszeit autonomer zu gestalten, um die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche, z. B. Beruf und Familie, besser koordinieren zu können. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance erhöht die Zufriedenheit im Job und ist damit ein weiterer Grund für flexible Arbeitszeitmodelle. Mitarbeiter, die die Möglichkeit haben flexibel zu arbeiten, fühlen sich oft weniger gestresst und arbeiten selbstbestimmt, was sich positiv auf die Arbeitsergebnisse auswirkt. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle bringen jeweils andere rechtliche Rahmenbedingungen mit sich und wirken sich unterschiedlich aus auf Wirtschaftlichkeit, Gesundheit, Arbeitgeber-Attraktivität und Familienfreundlichkeit. Auch dies ist bei der Erarbeitung individueller Lösungen zu berücksichtigen.

Zu den gängigsten Arbeitszeitmodellen gehören:                                                                                           

Teilzeit

– Im klassischen Teilzeitmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf einen Stundensatz, der unter der Regelarbeitszeit liegt. Eine vollzeitnahe Teilzeitbeschäftigung zählt über 30 Stunden pro Woche. Das Spektrum reicht vom klassischen „Halbtagsjob“ bis zu Mischformen, die die reduzierte Wochenarbeitszeit mit Telearbeit oder Jobsharing kombinieren. Innerhalb der Teilzeitregelungen lassen sich weitere Flexibilisierungen vornehmen: Der Mitarbeiter kann z. B. fünf Tage die Woche eine fixe Stundenzahl ableisten oder zwei bis fünf Tage die Woche mit variierendem Stundensatz arbeiten.

Darüber hinaus haben sich weitere Teilzeitmodelle etabliert:

  • Teilzeit Invest: Hier arbeitet der Mitarbeiter in Vollzeit, bekommt aber nur die Hälfte der Zeit bezahlt. Die Differenz spart er entweder als Zeit- oder Geldguthaben an, um beispielsweise in ein Sabbatical oder den Vorruhestand zu investieren.
  • Teilzeit Team: Der Arbeitgeber legt eine bestimmte Anzahl an Sollstunden und anwesender Teammitglieder fest und das Team entscheidet unter sich über die konkrete Aufteilung
  • Teilzeit Saison: Der Arbeitnehmer arbeitet saisonabhängig, so dass Arbeitgeber ihre Humankapazitäten nachfragebedingt und bedarfsorientiert einsetzen können.
  • Arbeit auf Abruf: Dieses Modell betrifft vorwiegend Teilzeitkräfte. Ihre Arbeitszeit hängt von dem tatsächlich aufkommenden Arbeitsbedarf ab. Arbeitgeber disponieren also bedarfsorientiert und reagieren flexibel auf volatile Auftragslagen.
  • Altersteilzeit: Ab dem 55. Lebensjahr haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre wöchentliche Durchschnittarbeitszeit von einer Voll- auf eine Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren.
  • Jobsharing: Zwei oder mehr Arbeitnehmer (Job-Splitting) teilen sich eine Arbeitsstelle mit demselben Qualifikations- und Anforderungsniveau.

Weitere Arbeitszeitmodelle

  • Minijob: Bei der geringfügigen Beschäftigung arbeitet der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von höchstens 70 Arbeitstagen im Jahr (ab 01.01.2019 50 Tage) für ein Entgelt von bis zu 450 Euro.
  • Schichtarbeit: Verschiedene Arbeitnehmer werden nach einem Zeitplan für eine Arbeitsstelle eingesetzt. Das geschieht zu wechselnden Tageszeiten, z. B. als Tagessschicht, Nachtschicht, Früh- oder Spätschicht. Als gesetzliche Grundlage gilt § 6 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
  • Gleitzeit: Die Gleitzeit überlässt es dem Arbeitnehmer, Beginn und Ende seiner individuellen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zu regeln (Gleitzeit) und verpflichtet ihn nur zur Einhaltung einer bestimmten festen Zeit (Kernzeit), während der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Betrieb zur Verfügung stellen muss.
  • Vertrauensarbeitszeit: Dem Modell liegt ein üblicher Arbeitsvertrag zugrunde, in dem die vom Arbeitnehmer geschuldeten Dienste und die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers vereinbart sind. Arbeitgeber vertrauen darauf, dass ihre Mitarbeiter das vertragliche Arbeitspensum erledigen. Es findet also keine Kontrolle oder Zeiterfassung statt.
  • Amorphe ArbeitszeitDer Arbeitgeber bestimmt ausschließlich das zu leistende Arbeitsvolumen in einer konkreten Zeitspanne. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit liegt beim Arbeitnehmer.
  • Homeoffice:  Hier profitieren vor allem Arbeitnehmer, die weit entfernt vom Unternehmensstandort wohnen oder familiäre/häusliche Verpflichtungen aufweisen. Je nach Tätigkeitsfeld kann der Arbeitnehmer vollständig oder tageweise von zu Hause aus arbeiten.
  • Telearbeit: Der Arbeitnehmer arbeitet außerhalb des Betriebs und steht mit dem Unternehmen z. B. online via Skype, Videokonferenz oder Telefonkonferenz in Kontakt. Entweder arbeitet er vollständig oder tageweise jenseits des Unternehmensstandorts.
  • Arbeitszeitkonto: Mit einem Arbeitszeitkonto kann der Arbeitnehmer Überstunden bzw. Plusstunden sammeln oder bei einem Arbeitspensum unter der vertraglich festgelegten Stundenzahl, Minusstunden machen. Je nach Vereinbarung werden die Stunden mit Geld- oder Freizeitausgleich abgegolten.
  • Sabbatical: Das Sabbatjahr ist ein Sonderurlaub (in der Regel wird er nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit beantragt) von i. d. R. bis zu einem Jahr. Entweder verzichten Arbeitnehmer in dieser Zeit auf ihren Lohn oder sie nutzen Plusstunden zum Ausgleich.
  • ElternzeitArbeitnehmer haben ein Recht darauf, ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt ihres Kindes zeitweise zu unterbrechen. Beide Elternteile können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Währenddessen haben sie die Möglichkeit, einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachzugehen.
  • Familienpflegezeit: Für die Pflege von Angehörigen können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.


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