Peter Friemond ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den Universitäten Bielefeld und Köln. Seit seiner Zulassung im Jahr 2001 ist der als selbständiger Rechtsanwalt tätig, zunächst als Gründungspartner der Kanzlei Darui & Friemond Rechtsanwälte, seit dem Jahr 2008 bei HMS Rechtsanwälte und seit 2010 bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte.

Peter Friemond ist im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht tätig. Er vertritt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl Arbeitgeber und Geschäftsführer als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Ferner ist er im Bereich des Approbationsrechts tätig. Er vertritt Ärzte und Zahnärzte aus der EU und Drittstaaten in Verfahren zur Erteilung der Berufserlaubnis und der Approbation.

Peter Friemond ist laufend als Dozent zu Themen des Individual – und Kollektivarbeitsrechts tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband sowie im Kölner Anwaltverein. Er ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Approbationsrecht.

Schwerpunkte

Individualarbeitsrecht 

  • Vertretung in Kündigungsstreitigkeiten
  •  Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter und während der Elternzeit ggf. einschließlich der Vertretung gegenüber den Behörden
  • Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Verhandlung von Abfindungen• Abmahnungen
  •  Entgeltstreitigkeiten
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Kollektivarbeitsrecht

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (z. B. Zustimmungsersetzungsverfahren)
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Eilverfahren
  • Tätigkeit als Sachverständiger gem. §§ 111,80 III BetrVG
  • Vertretung in Verfahren unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Approbationsrecht

  •  Beratung von Ärzten und Zahnärzten aus der EU und Drittstaaten zu allen Fragen des Rechts der Berufserlaubnisse und der Approbationserteilung
  • Vermeidung von Kenntnisprüfungen
  • Prüfung von Gleichwertigkeitsgutachten
  • Vertretung gegenüber den Approbationsbehörden im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten