Moritz Füser ist Rechtsanwalt bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte in Köln. Er berät und vertritt Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Datenschutzrecht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutz.

Er begleitet Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Darüber hinaus verfügt Moritz Füser über Erfahrung in der gerichtlichen Prozessführung und entwickelt rechtlich fundierte Lösungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten.

Beruflicher Werdegang

Moritz Füser studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens war er zunächst als Syndikusrechtsanwalt in einem international tätigen Unternehmen beschäftigt. Dort befasste er sich insbesondere mit Datenschutzrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.

Anschließend wechselte er zu HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte in Köln, wo er im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht tätig ist.

Moritz Füser hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Darüber hinaus ist er als Referent im Arbeitsrecht tätig.

Rechtliche Schwerpunkte

Arbeitsrecht und Datenschutz

Ein besonderer Schwerpunkt von Moritz Füser liegt an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht. Er berät Mandanten zu rechtlichen Fragestellungen, bei denen arbeitsrechtliche Anforderungen und datenschutzrechtliche Vorgaben zusammentreffen.

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Moritz Füser berät und vertritt Mandanten in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei begleitet er arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Kündigungsschutz und arbeitsgerichtliche Verfahren

Moritz Füser berät und vertritt Mandanten in Kündigungsschutzverfahren und weiteren arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Er verfügt über Erfahrung in der gerichtlichen Prozessführung und berücksichtigt bei der Entwicklung von Lösungen auch die wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten.

Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Moritz Füser begleitet Mandanten bei der rechtlichen Ausgestaltung entsprechender Vereinbarungen.