Wir vertreten bundesweit geschädigte Kunden des Volkswagen Konzerns, unabhängig, ob es sich um ein Fahrzeug der Marke AudiVolkswagen oder Porsche handelt.

Volkswagen hat sich nach unserer Rechtsauffassung in mehreren Millionen Fällen des Betruges schuldig gemacht und sowohl Verbraucher als auch Behörden bewusst und zielgerichtet getäuscht und im Ergebnis sittenwidrig geschädigt. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei behilflich zu sein, sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieses Konzerns zu wehren.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung?
Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen ja – sofern die Rechtsschutzversicherung bereits bei Abschluss des Kaufvertrages bestand und dieser Vertrag nicht seit mehr als 3 Jahren gekündigt wurde, ohne dass gleichzeitig ein Rechtsschutzversicherungswechsel stattgefunden hat.

Wir übernehmen dabei für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung !

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, aktiv zu werden?
Es gibt bereits eine Vielzahl von verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen, von über 30 verschiedenen Landgerichten, Tendenz stark steigend.

Der Wert der betroffenen Fahrzeuge ist bereits massiv gesunken und es ist wohl zu erwarten, dass die Preise noch weiter sinken werden. Grund sind nicht zuletzt drohende Fahrverbote in Innenstädten.

Machen Sie Ihre Rechte jetzt geltend – sofern Sie bei Abschluss des Kaufvertrages eine Rechtsschutz oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten wird diese üblicherweise auch die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen (gegen die Volkswagen AG oder den jeweiligen Händler).

Soll ich das Update aufspielen lassen?
Wir empfehlen das sog. „Softwareupdate“ derzeit nicht aufspielen zu lassen. Dies liegt vor allem daran, dass viele Betroffene von Problemen, z.B. mit der Abgasrückführung oder dem Rußpartikelfilter berichten und auch (andere) Langzeitschäden nicht auszuschließen sind.

Die Aufsspielung des „Softwareupdates“ sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn die zuständige Behörde konkret mit der Stilllegung des Fahrzeuges droht.