Markenrecht


Marken entstehen durch die Eintragung oder durch die intensive Nutzung eines Zeichens. Ein Anbieter nutzt Marken, damit seine Produkte bzw. Dienstleistungen nicht mit denen der Konkurrenz verwechselt werden. Der Schutz der Marke ist unbedingt notwendig!

Im Markenrecht übernehmen wir für Sie:

Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Die zu empfehlende Markenrecherche führen wir ebenfalls durch. Durch eine gute Markenrecherche können viele spätere Kosten und Streitereien vermieden werden.

Wird eine Marke ohne die Erlaubnis des Markeninhabers von Dritten benutzt, liegt also eine Markenrechtsverletzung vor, übernehmen wir den Schutz der Marke. Wir sprechen für Mandanten gegenüber Verletzern Abmahnungen aus. Sollte auf die Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, vertreten wir Mandanten im anschließenden Gerichtsverfahren.

Sollten Sie wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt werden, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Sie sollten auf keinen Fall ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Unterlassungserklärung, auch eine modifizierte Unterlassungserklärung, kann viele Kosten nach sich ziehen und zum Verlust von Rechten führen. Eine Abmahnung sollte daher immer zuerst fachlich genau geprüft werden. Auch wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist es häufig sinnvoller keine Unterlassungserklärung abzugeben und statt dessen ein Gerichtsverfahren zu riskieren

Wir vertreten Sie in Gerichtsverfahren. Hierzu gehört unter anderem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und die Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Im Fall der bereits erlassenen einstweiligen Verfügung legen wir für Sie Widerspruch ein. Sollte das Landgericht Sie zunächst zur Stellungnahme bzgl. eines gegnerischen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auffordern, übernehmen wir diese Aufgabe.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, wenn Sie Dritten Rechte an Ihrer Marke einräumen wollen bzw. Sie die Marke Dritter benutzen wollen.

Als Marken werden geschützt:

  • Wortmarken
  • Wort-/Bildmarke
  • Bildmarken
  • Farbmarken
  • Hörmarken
  • Positionsmarken
  • Gewährleistungsmarken