Markenrecht
Marken entstehen durch die Eintragung oder durch die intensive Nutzung eines Zeichens. Ein Anbieter nutzt Marken, damit seine Produkte bzw. Dienstleistungen nicht mit denen der Konkurrenz verwechselt werden. Der Schutz der Marke ist unbedingt notwendig!
Im Markenrecht übernehmen wir für Sie:
Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Die zu empfehlende Markenrecherche führen wir ebenfalls durch. Durch eine gute Markenrecherche können viele spätere Kosten und Streitereien vermieden werden.
Wird eine Marke ohne die Erlaubnis des Markeninhabers von Dritten benutzt, liegt also eine Markenrechtsverletzung vor, übernehmen wir den Schutz der Marke. Wir sprechen für Mandanten gegenüber Verletzern Abmahnungen aus. Sollte auf die Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, vertreten wir Mandanten im anschließenden Gerichtsverfahren.
Sollten Sie wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt werden, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Sie sollten auf keinen Fall ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Unterlassungserklärung, auch eine modifizierte Unterlassungserklärung, kann viele Kosten nach sich ziehen und zum Verlust von Rechten führen. Eine Abmahnung sollte daher immer zuerst fachlich genau geprüft werden. Auch wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist es häufig sinnvoller keine Unterlassungserklärung abzugeben und statt dessen ein Gerichtsverfahren zu riskieren
Wir vertreten Sie in Gerichtsverfahren. Hierzu gehört unter anderem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und die Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Im Fall der bereits erlassenen einstweiligen Verfügung legen wir für Sie Widerspruch ein. Sollte das Landgericht Sie zunächst zur Stellungnahme bzgl. eines gegnerischen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auffordern, übernehmen wir diese Aufgabe.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, wenn Sie Dritten Rechte an Ihrer Marke einräumen wollen bzw. Sie die Marke Dritter benutzen wollen.
Als Marken werden geschützt:
- Wortmarken
- Wort-/Bildmarke
- Bildmarken
- Farbmarken
- Hörmarken
- Positionsmarken
- Gewährleistungsmarken
Für Sie übernehmen wir die Anmeldung von deutschen Marken, europäischen Unionsmarken und internationalen Marken. Eine präzise Anmeldung ist wichtig, weil eine spätere Korrektur kaum möglich ist. Wir haben bereits viele hundert Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem europäischen Amt (EUIPO) und der internationalen Organisation für Geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet und Mandanten während des gesamten Anmeldeverfahrens unterstützt.
Wir übernehmen für Sie die genaue Markenrecherche. Ohne eine gute Markenrecherche kann eine Markenanmeldung sehr teuer werden und im schlimmsten Fall wird die Marke wieder gelöscht oder gar nicht erst eingetragen. Der Widerspruch gegen die Markeneintragung und der Antrag auf Löschung droht durch andere Markeninhaber.
Wir unterstützen Sie im Fall der Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung. Wir verteidigen Ihre Marke gegen Markenverletzer und Konkurrenten.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie im Domainrecht.
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