Nicht nur in den rund 60.000 anhängigen Verfahren muss VW zahlen: Wie auch Sie nun noch an Ihr Recht kommen

Motorentyp EA 189 wurde vorsätzlich manipuliert – sittenwidrige Schädigung durch VW

Das lang ersehnte Urteil des BGH – Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland

Im heute (25.Mai 2020) ergangenen Urteil des BGH wurde das lang ersehnte und bereits erahnte endlich ausgesprochen:

VW hat seine Kunden durch die Manipulation des Motorentyps EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

Laut den Richtern ist diese Feststellung davon unabhängig ob es sich um einen Gebraucht- oder einen Neuwagen handelt!

Betroffene in den rund 60.000 anhängigen Verfahren können sich nun über diese Verbraucherfreundliche Entscheidung freuen.

Aber nicht nur das:

Auch für alle die sich jetzt noch entscheiden wollen gegen VW oder alle anderen Dieselfahrzeughersteller vorzugehen stehen die Chancen gut!

Auch für betroffene Kunden, die bisher gezögert haben zu klagen oder von einer Verjährung ausgingen, gibt es gute Nachrichten:

Wir gehen davon aus, dass Ihre Ansprüche auch bis heute noch nicht verjährt sind. VW bestreitet in der Öffentlichkeit bis heute, dass die Manipulation vorgenommen wurde. Kunden kann dem entsprechend nicht vorgeworfen werden, sie hätten bereits seit über 3 Jahren von der Manipulation gewusst.

Ein kleiner Haken bleibt dennoch bestehen: Den Nutzungsersatz, sprich die bereits gefahrenen Kilometer, muss sich der Betroffene nach wie vor anrechnen lassen. Der Schadensersatz umfasst demnach den Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich den Wert in Ihrem individuellen Fall unverbindlich für Sie zu berechnen.

Nachdem wir im sog. VW Abgasskandal (betreffend Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda) bereits mehrere hundert Urteile zu Lasten der VW AG hervorgerufen haben, hat auch der Bundesgerichtshof heute bestätigt, dass Volkswagen infolge einer sittenwidrigen Schädigung dem Grunde nach Schadensersatz schuldet.

Mit Blick auf die neuste Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Ansprüche auch 2020 noch nicht verjährt sind.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Auch für eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung berechnen wir Ihnen keine Gebühren. 

Auch Autokreditverträge sind weiter widerrufbar!

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über die Möglichkeit berichtet, Autokreditverträge zu widerrufen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel

Zögern Sie nicht Ihre Rechte geltend zu machen. 

Schreiben Sie eine Mail an sekretariat@hms-bg.de oder kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter +49 221 – 2921920


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