Wechsel von Musterklage zur Einzelklage nur bis 30.09.2019 möglich!!!

Warum man jetzt von der Musterfeststellungsklage in die Einzelklage wechseln sollte! Nur noch bis zum 30.09.19 möglich!!!!

Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem „Skandal-Motor“ EA 189 aus dem VW-Konzern (1,6 l und 2,0 l Diesel Euro 5) haben von der kostenlosen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ihre Rechte bei der zugehörigen Musterfeststellungsklage gegen VW anzumelden und sich in dem dortigen Verfahren registrieren zu lassen. Das Bundesamt für Justiz teilte die Zahl von fast 400.000 Anmeldungen mit.

Die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist zwar kostenlos, dürfte jedoch in den meisten Fällen auch wenig bringen. In aller Regel sind betroffene Dieselbesitzer besser beraten, wenn sie Ihre individuellen Ansprüche auch individuell geltend machen (lassen).

Ein Wechsel in die Einzelklage ist nur noch bis zum 30. September 2019 möglich, da die Frist zur Abmeldung von der Musterfeststellungsklage mit Ablauf des ersten Verhandlungstags verstreicht. Dieser ist für den 30.09.19 angesetzt. Versäumen Sie diese Frist, sind Sie an die Musterfeststellungsklage gebunden und müssen abwarten, was bei dem komplizierten Musterfeststellungsverfahren rauskommt.

Die ganz überwiegende Mehrzahl aller Land- und Oberlandesgerichte bundesweit sprechen den geschädigten Fahrzeugbesitzern Schadensersatzansprüche wegen Betruges oder sittenwidriger Schädigung zu, mit der Folge, daß der damals geschlossene Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Diese Rückabwicklung ist für die betroffenen Fahrzeughalter nach der gerichtlichen Berechnungsmethode in aller Regel wirtschaftlich sehr günstig, es sei denn es handelt sich um ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung von mehr als 200.000 km.
Wir haben die Vor- und Nachteile von Einzelklage und Musterfeststellungsklage einmal für Sie zusammengestellt:

EINZELKLAGE
Dauer: kurz, ca. 6-18 Monate
Erfolgsaussichten: hoch, wir haben in mehr als 90 % der Fälle gewonnen
Höhe Ihres Anspruchs: maximal
Kostenrisiko: abhängig vom Kaufpreis Ihres Fahrzeugs, sprechen Sie uns einfach an

MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE (MFK)
Dauer:
lang, wahrscheinlich > 3 Jahre; keine Vergleichsmöglichkeit; nach MFK ist noch ein Einzelverfahren erforderlich
Erfolgsaussichten
: offen, es gibt keine Vergleichsfälle; selbst bei positivem Ausgang der MFK müssen Sie anschließend noch Ihren individuellen Anspruch durchsetzen
Höhe des Anspruchs:
verringert sich durch die Dauer des Verfahrens (bzw. die fortschreitende Laufleistung des Fahrzeugs)
Kostenrisiko:
für die MFK selbst nicht, aber für die anschließend erforderliche Individualklage

Fazit:

In den allermeisten Fällen sind die betroffenen Fahrzeugeigentümer mit der individuellen Verfolgung ihrer Ansprüche besser dran, als mit der Musterfeststellungsklage. Selbst wenn die MFK in 2-3 Jahren positiv im Sinne der Verbraucher entscheiden wird, müssen diese immer noch ihre Individualansprüche berechnen und gegen VW durchsetzen. Dies wird nach dem bisherigen Verhalten von VW ebenfalls nur über eine Individualklage möglich sein, mit entsprechender Dauer, Kosten und dem Nachteil, daß das weitergenutzte Fahrzeug dann einen geringeren Wert hat.

Steigen Sie jetzt um!

Lassen Sie das Datum 30.09.19 nicht verstreichen und wählen Sie mit uns den Weg in eine Individualklage. Wir beraten Sie gern und setzen mit Ihnen Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern durch!


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