Die Richter haben entschieden: Abschalteinrichtungen sind illegal - Der Automobilindustrie droht Rekord-Rückruf- und Klagewelle
17.Dezember 2020: Schwarzer Tag für VW und Co.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 17.Dezember verbraucherfreundlich im Dieselskandal positioniert: Die verantwortlichen Richter bewerteten Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß gemessen im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt.
Rekord-Rückruf- und Klagewelle droht Automobilindustrie
Betroffen von dieser aktuellen Entscheidung ist nahezu die gesamte Automobilindustrie (u.a.Daimler,BMW,Volvo,Fiat) – nicht nur Volkswagen manipulierte seine eigenen Automobile. Durch das Urteil wird seit Bekanntwerden des Dieselskandals sehr viel Klarheit in die Rechtslage gebracht. Betroffene PKW-Halter haben aktuell die besten Chancen ihre Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchzusetzen.
Verbraucherfreundliches EUGH-Urteil als Orientierung für nationale Gerichte
Trotz der wegweisenden Entscheidung wird der Abgasskandal uns weiter begleiten. Nationale Gerichte werden sich jedoch – unter Berücksichtigung und Prüfung der Legalität verschiedener Abschalteinrichtungen der einzelnen Hersteller in jedem Fall an der verbraucherfreundlichen Rechtsauslegung des EuGH orientieren.
Achtung VerjährungDas Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verjährung in § 214 Abs. 1 BGB. Nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist hat der Schuldner das Recht die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Mehr droht: Deutsche PKW-Halter sollten schnell handeln
Insbesondere aufgrund des enormen Wertverlustes entsteht für betroffene Verbraucher ein enormer Schaden, weshalb sich Betroffene unbedingt gegen den Betrug wehren sollten, denn nur so können hohe Entschädigungen durchgesetzt werden. Warten Sie nicht zu lange: Aktuell stehen die Chancen so gut wie nie, jedoch positionierte sich der Bundesgerichtshof zuletzt nicht sonderlich verbraucherfreundlich zum Thema VerjährungDas Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verjährung in § 214 Abs. 1 BGB. Nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist hat der Schuldner das Recht die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Mehr im Abgasskandal: Wer zu lange mit der Durchsetzung seiner Rechte wartet, könnte möglicherweise keinen vollen Schadensersatzanspruch mehr haben.
Gut zu wissen: Auch das Risiko ist für Verbraucher sehr gering – Rechtsschutzversicherungen übernehmen weiterhin die vollen Verfahrenskosten. Sollte eine Versicherung nicht bestehen so kann auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgegriffen werden. Hier wird lediglich im Erfolgsfall eine ProvisionArbeitnehmer können auch in Form von Provisionen bezahlt werden. Zum Beispiel haben die Verkaufsangestellten neben ihren Festgehalt (dem „Fixum“), meist auch einen Anspruch auf Provision als variable Vergütungskomponente. Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Arbeitnehmers ist, dass zum Zeitpunkt der provisionspflichtigen Tätigkeit des Arbeitnehmers ein Arbeitsverhältnis mit Provisionszusage besteht. Mehr bezogen und Verfahrenskosten werden vollständig vorgestreckt. Gerne beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall zu Ihren juristischen Durchsetzungsmöglichkeiten.
Ihre Rechte im Abgasskandal
1. Auszahlung des vollständigen Kaufpreises Ihres Fahrzeuges Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Autos beim Hersteller
oder
2. Behalten des Fahrzeugs und weitere Nutzung. Erstreiten eines Teils des Kaufpreises als Entschädigung.
Wie setzt sich die Entschädigungssumme zusammen?
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Dabei ist die Höhe der Nutzungsentschädigung abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Kontaktieren Sie uns!
Gerne beraten wir Sie individuell rund um das Thema Abgasskandal. Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter +49 221 – 2921920 oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an