ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr: Was Sie jetzt wissen müssen!
Fast jede*r zweite Beschäftigte in Deutschland macht ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
- 44 % der Beschäftigten machen regelmäßig ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr.
- 20 % arbeiten pro Woche 1 bis 5 Stunden länger, als im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr steht.
- 24 % sogar noch mehr – über 5 Stunden zusätzlich!
Die Ergebnisse zeigen: ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr sind kein Einzelfall, sondern für viele Alltag. Doch was heißt das rechtlich?
Wann darf der Arbeitgeber ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr überhaupt verlangen? Und müssen diese bezahlt werden?
Die Antworten liefert das Arbeitsrecht – und wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr oder Mehrarbeit – wo liegt der Unterschied?
Klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe: ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr und Mehrarbeit werden oft verwechselt – doch arbeitsrechtlich gibt es klare Unterschiede.
- ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr liegen vor, wenn Beschäftigte mehr arbeiten, als in ihrem ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr, TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr oder einer Betriebsvereinbarung steht. Also: Wer länger bleibt, als individuell vereinbart, macht ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr.
- Mehrarbeit heißt dagegen: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wird überschritten. Laut Arbeitszeitgesetz gilt: Maximal acht Stunden pro Werktag – mehr ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Etwa durch spezielle Tarifverträge.
Darf der Chef einfach ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr anordnen? Die klare Antwort: Nein!
Viele glauben, der Arbeitgeber könne ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr einfach anordnen – doch das stimmt nicht.
Das sogenannte WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr erlaubt dem Arbeitgeber zwar, die Arbeit im Detail zu organisieren. Aber es reicht nicht aus, um Beschäftigte zu zusätzlicher Arbeit zu verpflichten.
➡️ Ohne klare Regelung im Vertrag müssen Arbeitnehmer also keine ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr leisten.
Das WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr darf nicht dazu benutzt werden, um einfach mehr Arbeit zu verlangen, als ursprünglich vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
- Es braucht eine gemeinsame Vereinbarung – mündlich oder schriftlich.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einig sein, dass ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr geleistet werden.
Ohne Zustimmung? Keine Pflicht zu bleiben!
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr vereinbaren: So geht’s richtig
Manchmal muss es schnell gehen. In solchen Fällen kann sich der Arbeitgeber direkt mit dem Mitarbeitenden abstimmen – und dieser erklärt sich bereit, länger zu arbeiten.
Dafür reicht schon eine mündliche Absprache. Auch ein stillschweigende Übereinkunft kann genügen.
Transparenter und sicherer ist es, wenn ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr geregelt sind.
Dort kann zum Beispiel stehen, dass der Arbeitgeber ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr anordnen darf.
Aber Achtung:
Damit so eine Klausel wirksam ist, muss sie angeben, wie viele ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr maximal verlangt werden dürfen. Nur so weiß der oder die Beschäftigte genau, was auf ihn oder sie zukommen kann – und kann sich entsprechend darauf einstellen.
Tarifvertrag, Betriebsrat, Notfall: Wann Überstunden doch erlaubt sind
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr, dann bestimmt diese, wann der Arbeitgeber ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr verlangen darf – und wann nicht.
Wichtig dabei: Der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr hat beim Thema ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr ein Wörtchen mitzureden. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt ein Mitbestimmungsrecht.
Gleiches gilt für Tarifverträge. Auch sie enthalten oft klare Regeln, wie viele ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr erlaubt sind und in welchen Fällen sie angeordnet werden dürfen.
Es gibt ganz seltene Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber zu ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr einseitig verpflichten darf.
Das gilt bei echten Not- oder Katastrophenfällen – zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe.
In solchen Fällen kann sich aus der Treuepflicht der Mitarbeitenden ergeben, dass sie verpflichtet sind, auch ohne vorherige Absprache länger zu arbeiten.
Aber: Solche Fälle sind die absolute Ausnahme – und müssen wirklich schwerwiegend und nicht vorhersehbar sein.
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr auszahlen
Grundsätzlich gilt: ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr müssen bezahlt werden – es sei denn, etwas anderes wurde klar und wirksam vereinbart.
Das heißt: In vielen Fällen bekommen Beschäftigte für ihre Mehrarbeit das reguläre Gehalt plus Überstundenvergütung. Alternativ kann auch Freizeitausgleich vereinbart werden.
Doch Vorsicht:
Pauschale Klauseln im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr, die sagen, dass alle ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr mit dem Gehalt abgegolten sind, können ungültig sein. Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei leitenden Angestellten mit hohem Gehalt – ist das zulässig.
Wichtig ist außerdem: Eine solche Klausel muss ganz genau angeben,
- wie viele ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr davon betroffen sind
- und in welcher Höhe sie abgegolten sein sollen.
Fehlt diese Klarheit? Dann ist die Klausel unwirksam – und der Arbeitgeber muss zahlen.
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr abbauen
Was passiert mit den angesammelten ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr? Und wer bestimmt, wann sie abgebaut werden?
Gibt es keine Regelung im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr, TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr oder in einer Betriebsvereinbarung, darf der Arbeitgeber selbst entscheiden, wann ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr abgebaut werden.
Er darf dabei sein WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr nutzen – zum Beispiel, um in auftragsarmen Zeiten den Abbau von Plusstunden anzuordnen.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht