Brückentage: Damit kann man den Urlaub schön verlängern

Bald ist es wieder so weit: Im Frühling gibt es viele Feiertage. Viele Arbeitnehmer können den Urlaub durch einen Brückentag verlängern. Aber müssen Arbeitgeber Brückentage gewähren?

Brückentage sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht ganz normale Urlaubstage.

Für Brückentage gibt es keine besonderen Regelung. Die üblichen Vorschriften zum Urlaub finden sich im Gesetz oder in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen.

Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind bei der zeitlichen Gewährung des Urlaubs im Blick zu behalten. Nur wenn so genannte betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer (z.B. bei schulpflichtigen Kindern) entgegenstehen, sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu erfüllen.

Kein Arbeitnehmer hat also einen Anspruch darauf, seinen Urlaub genau an dem gewünschten Brückentag zu nehmen und gewährt zu bekommen. Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen anderer Arbeitnehmer ab. Um Ärger mit den Kollegen zu vermeiden, sollte der Urlaub mit ihnen abgestimmt werden.

Auch, wenn Sie sich bereits mit Ihren Freunden fest verabredet haben oder gar einen Urlaub gebucht haben, besteht kein Anspruch auf Urlaubserteilung.

Umgekehrt gilt, ein einmal vom Arbeitgeber erteilter Urlaub kann nicht widerrufen werden. Das gilt auch dann, wenn betriebliche Gründe ihre Anwesenheit erfordern (z.B. bei einem kurzfristig hereingekommenen Auftrag oder bei Vertretung eines plötzlich erkrankten Kollegen).

Das Bundesarbeitsgericht sagt nämlich, dass es Risiko des Arbeitgebers ist, eine entsprechende Personalplanung durchzuführen.

Manche Arbeitgeber ordnen für die Brückentage Zwangsurlaub an. Dies ist allerdings auch nicht so einfach möglich. Denn es müssen hierfür dringende betriebliche Gründe vorliegen. In Betrieben mit Betriebsrat hat hier sogar der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Gegen den Betriebsrat kann also Zwangsurlaub nicht angeordnet werden.

Oftmals ist es so, dass man für den Brückentag auch Überstunden einsetzen kann.

Foto: © Thomas Reimer


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