Zahnarzt muss sich Bewertung auf Internetportal jameda.de nicht gefallen lassen.

Betreiber des Bewertungsportals jameda.de muss Bewertungen der User streng prüfen. Bewertungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.

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Straße darf „Am Lusthaus“ heißen

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Straßennamen "Am Lusthaus" nicht die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der in dieser Straße wohnenden Personen verletzt.

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„Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“

Strafrichter befangen wegen Facebookeintrag.

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Arbeitsrecht: Videoüberwachung in Fan Shop zulässig

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat entschieden, dass die Videoüberwachung in einem Fan Shop bzgl. der Arbeitnehmer wegen der Diebstahlgefahr rechtmäßig ist.

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Bundesarbeitsgericht: Ist die Beschränkung der Pilotenlizenz wegen Alters wirksam?

Arbeitsrecht: Das BAG hat die Frage dem EuGH vorgelegt.

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LG Köln verbietet vermeintlichen „Google Partners“ Kaltakquise und mehr.

Wettbewerbsrecht: Das Landgericht Köln hat einer Agentur aus Hamburg die Kaltakquise verboten. Die Agentur darf auch nicht mehr behaupten, dass die AdWords bei ihr wegen eines Google-Rabatts besonders günstig seien.

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Facebook-Funktion „Freunde finden“ wettbewerbswidrig!

Der BGH bewertet die Facebook-Funktion "Freunde finden" als belästigende Werbung und damit als unlauteren Wettbewerb.

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Arbeitsrecht: Nachtzuschlag von 25 % ist regelmäßig angemessen.

Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass ein Nachtzuschlag von 30 % auf den Bruttostundenlohn bei Dauernachtarbeit angemessen sein kann.

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Kartellrecht: Verkaufsverbot von Markenartikeln online zulässig

Das OLG Frankfurt/M hat entschieden, dass es Händlern vertraglich verboten werden darf, Markenrucksäcke über "Amazon-Marketplace" zu verkaufen.

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Arbeitsrecht: Praktikumszeit wird nicht auf Probezeit angerechnet

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Praktikumszeit bzgl. der Probezeit im Ausbildungsverhältnis für die Kündigungsfristen unerheblich ist.

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Wettbewerbsrecht: Saft „Rotbäckchen“ darf mit „lernstark“ werben

BGH hält Werbung für Rotbäckchen mit "Lernstark" und "Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" für zulässig.

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