Bundesarbeitsgericht: Unterschiedliche Behandlung von Arbeiter und Angestelltem ist zulässig.

Arbeitsrecht: Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden.

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Irreführende Werbung: Wo Himbeere drauf steht, muss auch Himbeere drin sein

Wettbewerbsrecht: Wenn ein Tee als "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER" angeboten wird, ist es irreführend, wenn der Tee keine Extrakte aus Himbeere und Vanille enthält.

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Arbeitsrecht: Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht: Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub.

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Kartellrecht: Beherrschen Apple und Amazon den Hörbuchmarkt?

Das Bundeskartellamt hat auf eine Beschwerde des Börsenvereins ein Verfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet.

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Arbeitsrecht: Arbeitnehmerstatus von Zirkusartisten

Bundesarbeitsgericht: Vereinbarung zwischen Artistengruppe und Zirkusunternehmen schafft kein Arbeitnehmerverhältnis.

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BGH: Werbung für Straftat ist nicht unlauter nach UWG.

Wettbewerbsrecht: Die strafrechtliche Norm bzgl. der Eizellenspende stellt keine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG dar.

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Markenrecht: Lindt-Bär verletzt nicht den Haribo-Goldbären!

Der BGH hat entschieden, dass der Schokoladenbär von Lindt keine Verwechslungsgefahr für die Wortmarke "Goldbär" darstellt.

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Beschränkung von Asics für Online-Handel nicht zulässig.

Bundeskartellamt verbietet Beschränkungen des Laufschuh-Herstellers Asics für Online-Handel.

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Arbeitskampfrecht: Kein Schadensersatz für Airlines gegen GdF!

BAG: Fluggesellschaften haben gegen die Fluglotsengewerkschaft kein Schadensersatzanspruch wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge.

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BGH: Apple-Patent für Smartphone ist nichtig.

Patentrecht: Apple Smartphones können durch eine "Wischbewegung" entsperrt werden. Das hierfür bestehende Patent ist nichtig, weil das Patent auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruht.

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HMS.Barthelmeß Görzel lädt ein …

Save the Date 01. Oktober 2015.

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BGH: Gutscheinaktion von Amazon wettbewerbswidrig!

Wettbewerbswidrig: Buchscheinaktion von Amazon verstößt gegen Buchpreisbindungsgesetz und ist damit unlauter i.S.d. UWG.

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