Was festgelegt und veranlasst werden muss, wenn sich ein Krankheitserreger weiter verbreitet

Welche Schritte für Ihr Unternehmen zu gehen sind

Der Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV hat die „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung” (weiter unten als download zu finden) aktualisiert und fortgeschrieben. In seinem Infoblatt werden Betriebe informiert, was festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet. Gemeinsam von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) wird das Informationsblatt herausgegeben.

Warum muss meine Betriebsanweisung aktualisiert werden?

In vielen Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit anderen Menschen nach wie vor unerlässlich; damit sind die Mitarbeiter einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als etwa im Heimbüro. Es gilt auch hier, die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und damit der Ausbreitung herabzusetzen. Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzes wirken sich hier auch auf Familienangehörige und die Gesellschaft aus.

Die Muster-Betriebsanweisung als Basis

Die Muster-Betriebsanweisung „Arbeiten im Betrieb und beim Kunden unter Infektionsgefahr durch das Coronavirus Sars-CoV-2“ bietet eine Basis. Unternehmer, Vorgesetzte und Beschäftigte sind aufgefordert die Vorschläge der neuen Muster-Betriebsanweisung unternehmensspezifisch angepasst soweit es geht umzusetzen.

Anpassung an individuelle betriebliche Verhältnisse erforderlich

Wie alle Muster-Betriebsanweisungen muss auch diese Vorlage unbedingt an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden. Die Beschäftigten sind entsprechend zu unterweisen. Da sich die Sachlage täglich verändern kann, ist auf aktuelle behördliche Anordnungen zu achten und in der Gefährdungsbeurteilung bzw. Betriebsanweisung zu berücksichtigen. Dabei sollte auch auf verlässliche Quellen wie z.B. das Robert Koch-Institut zurückgegriffen werden. Gerne stehen auch wir Ihnen – als fachlich spezialisiertes Arbeitsrechtsteam – in beratender Funktion zur Verfügung.

Ihre Basis-Muster-Betriebsanweisung als download

Gefährdungsbeurteilung: Warum ist sie so wichtig?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG). Er muss darin alle potentiellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Belastungen für das Sehvermögen der Mitarbeiter durch PC-Arbeit sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die jetzt besonders relevanten möglichen Ursachen für Krankheiten oder körperliche Belastungen.

Am besten ist es, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat für jeden Betrieb spezifische Lösungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen. Das Muster soll Sie bei der Erstellung Ihrer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Auch hier muss das Muster – vornehmlich mithilfe von fachlich spezialisiertem Rechtsrat – an die individuelle betriebliche Situation angepasst werden.

Ihr Basis-Muster-Gefährdungsbeurteilung – Covid-19 – als download

Zusammenfassung und Infoblatt der DGUV als download

10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung – Die Broschüre als pdf

Zusammenfassung „Klare Absprachen und Informationen für betrieblichen Pandemieplan”

Noch Fragen? Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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