Unser Angebot zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Im Bereich des Fluggastrechts bieten wir Ihnen eine hochwertige, risikofreie Rechtsdienstleistung.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft und setzen für Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung – nötigenfalls auch vor Gericht – durch.

Von den zuständigen Reiserechts-Experten unserer Kanzlei werden Sie dabei stets auf dem aktuellen Stand Ihres Falls gehalten.Egal ob es sich um einen verspäteten, ausgefallenen, umgebuchten Flug eine andere Unannehmlichkeit mit der Fluggesellschaft handelt: Wir beraten sie stets zu allen infrage kommenden, rechtlich sinnvollen Schritten.

Beachten Sie: Ihr Recht gilt für Flüge aus den letzten 3 Jahren!

Wir arbeiten im Rahmen des Fluggastrechts auf Erfolgsbasis. Sollten wir Ihre Rechte nicht durchsetzen können, so fallen für sie keinerlei Kosten an. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung behalten wir eine Vergütung in Höhe von 20 bis 30 Prozent (+MwSt.) der für Sie durchgesetzten Entschädigungssumme ein.

Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob sie einen Entschädigungsanspruch gegen die jeweilige Fluggesellschaft haben.