BetriebsübergangEin Betriebsübergang ist der Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Mehr

Ein BetriebsübergangEin Betriebsübergang ist der Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Mehr ist häufig mehr als ein „Inhaberwechsel“. Für Arbeitgeber, Beschäftigte und Betriebsräte steht schnell viel auf dem Spiel: Informationspflichten, Widerspruchsrechte, Veränderungen von Arbeitsbedingungen – und die Frage, was mit Kündigungen, Versetzungen oder Umstrukturierungen zulässig ist.
Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Lunch & Law „Betriebsübergang“ am Mittwoch, den 12. August 2026 um 12:00 Uhr digital und kostenfrei ein.
Wir beleuchten das Thema kompakt, praxisnah und aus allen relevanten arbeitsrechtlichen Perspektiven. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen.
Was Sie erwarten wird:
- Wann liegt überhaupt ein BetriebsübergangEin Betriebsübergang ist der Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Mehr vor – und wann nicht?
- § 613a BGB in der Praxis: Rechtsfolgen für Arbeitsverhältnisse
- Unterrichtung der Beschäftigten: Mindestinhalte, typische Fehler, Haftungsrisiken
- Widerspruchsrecht: Fristen, Wirkung, taktische Fragen
- Kündigungen & Änderungen: was möglich ist – und was regelmäßig scheitert
- TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr/Betriebsvereinbarung & Arbeitsbedingungen: was übergeht, was nachwirkt
- Rolle des Betriebsrats: Beteiligungsrechte und sinnvolle Begleitung des Prozesses
Während der Veranstaltung besteht genügend Zeit für Sie, um unseren Anwälten im Arbeitsrecht Ihre Fragen zu stellen!
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht



