KI-Agenten im Unternehmen: Wann greift die Mitbestimmung des Betriebsrats?

KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen?

KI-Agenten halten zunehmend Einzug in den Arbeitsalltag. Sie beantworten E-Mails, erstellen Berichte, automatisieren Abläufe oder übernehmen sogar komplette Arbeitsprozesse. Viele Unternehmen setzen deshalb immer stärker auf künstliche Intelligenz.

In Betrieben mit Betriebsrat stellt sich dabei schnell eine wichtige Frage:

Muss der Betriebsrat der Einführung von KI-Agenten zustimmen?

Die Antwort lautet: Nicht immer. Entscheidend ist, welche Daten der KI-Agent verarbeitet und ob dadurch Leistung oder Verhalten von Beschäftigten überwacht werden können.


KI-Agenten: Was steckt dahinter?

KI-Agenten sind intelligente Softwaresysteme, die Aufgaben weitgehend selbstständig erledigen. Sie arbeiten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens und verfolgen bestimmte Ziele, die der Anwender festlegt.

Je nach Einsatzgebiet unterstützen sie lediglich einzelne Arbeitsschritte oder übernehmen komplette Prozesse – beispielsweise im Kundenservice, in der Logistik oder im Ordermanagement.


Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Für die Mitbestimmung gelten bei KI-Agenten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderen IT-Systemen.

Entscheidend ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Ein Mitbestimmungsrecht besteht insbesondere dann, wenn der KI-Agent personenbezogene Daten verarbeitet, die Rückschlüsse auf die Leistung oder das Verhalten von Arbeitnehmern zulassen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt bereits die Möglichkeit einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.


Nicht jeder KI-Agent löst eine Mitbestimmung aus

Ein häufiger Irrtum lautet, dass jede Form künstlicher Intelligenz automatisch mitbestimmungspflichtig sei.

Das stimmt nicht.

Verarbeitet ein KI-Agent keine relevanten Arbeitnehmerdaten, besteht regelmäßig auch kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Das kann beispielsweise bei vollautomatisierten Produktions- oder Logistikprozessen der Fall sein.

Für Arbeitgeber ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Denn sie verhindert unnötige Mitbestimmungsverfahren.


Welche Rolle spielt die europäische KI-Verordnung?

Neben dem Betriebsverfassungsgesetz müssen Unternehmen auch die europäische KI-Verordnung (KI-VO) beachten.

Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu,

  • Risiken zu bewerten,
  • Transparenzpflichten einzuhalten,
  • und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Die KI-Verordnung begründet jedoch kein eigenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Der Betriebsrat überwacht lediglich im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.


KI-Verordnung und Mitbestimmung sind strikt zu trennen

In der Praxis werden die Vorgaben der KI-Verordnung und des Betriebsverfassungsgesetzes häufig miteinander vermischt.

Das kann erhebliche Probleme verursachen.

Die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, richtet sich ausschließlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Die Frage, wie die Vorgaben der KI-Verordnung eingehalten werden, ist dagegen grundsätzlich keine mitbestimmungspflichtige Entscheidung.

Wer beide Bereiche sauber trennt, vermeidet langwierige Verhandlungen mit dem Betriebsrat.


Praxistipp für Arbeitgeber

Unternehmen sollten bereits bei der Einführung neuer KI-Agenten genau prüfen,

  • welche Daten verarbeitet werden,
  • ob Beschäftigtendaten betroffen sind,
  • und ob dadurch eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle möglich wird.

Ebenso wichtig ist eine klare Trennung zwischen Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und echten Mitbestimmungsrechten.

Sorgfältig formulierte Rahmenbetriebsvereinbarungen helfen dabei, spätere Konflikte zu vermeiden und neue KI-Anwendungen schneller einzuführen.


Fazit: KI-Agenten führen nicht automatisch zu mehr Mitbestimmung

Der Einsatz von KI-Agenten bedeutet nicht automatisch, dass der Betriebsrat mitbestimmen muss. Entscheidend bleibt, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rückschlüsse auf Leistung oder Verhalten von Beschäftigten zulassen.

Arbeitgeber sollten deshalb sowohl die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes als auch der europäischen KI-Verordnung sorgfältig prüfen. Eine rechtssichere Gestaltung verhindert Verzögerungen und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

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Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.

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