Die aktuelle Entscheidung des EuGH ist für Versandhändler in ganz Europa von immenser Bedeutung.

Vor einigen Tagen hatte der EuGH sich mit der Klage von Verbraucherschützern zu befassen, die die Pflicht für den Online-Händler Amazon zur effizienten und schnellen Kommunikation zwischen Verbraucher und Händler darin sahen, dass es zwingend erforderlich sei auch telefonisch für diese erreichbar zu sein.

Der Gerichtshof teilte diese Auffassung jedoch nicht, denn die schnelle bzw. direkte und effiziente Kontaktaufnahme meine die Zugänglichmachung relevanter Informationen bezüglich dieser Kommunikationsmittel in klarer und verständlicher Weise. Welches Kommunikationsmittel zur Durchführung gewählt würde sei dabei unbeachtlich.

Eine mögliche Verpflichtung für Online-Händler die telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten wurde letztlich für „unverhältnismäßig“ erklärt.

Quelle: Pressemitteilung Nr.89/19 des Gerichtshofes der Europäischen Union


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