Der Vertreter ist als Mitarbeiter von Google aufgetreten. Der Auftritt war sehr überzeugend für das Opfer, das den Vertrag direkt unterschrieben hat

Gestern erreichte uns die Information über die Google AdWords-Firma „Top-gelistet.de“, einem vermeintlichen Google-Partner. Die Betroffene schilderte, dass Vertreter der o.g. Firma persönlich in die Büroräume kamen um deren Dienstleistungen (Ad-Words Verträge, Ranghohe Listung in den Top-Suchergebnissen etc.) vorzustellen. Der Betroffene Kunde schilderte, dass der Vertreter äußerst glaubwürdig und professionell wirkte, sodass ein Vertrag rasch unterschrieben war.

Nach dem Besuch überkam auch hier den Kunden ein merkwürdiges Gefühl, welches sich nach einiger Recherche und dem Anruf in unserer Kanzlei als berechtigt herausstellte.

In diesem Artikel haben wir für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten sollten um sich zu schützen und was Sie tun können, wenn Sie einen Vertrag mit einer dieser Firmen“ eingegangen sind.

Gleiche Masche – neuer Name 

Wir haben immer wieder über „Geisterfirmen“ berichtet, die Dienstleistungen im Bereich Google-AdWords zu ungewöhnlich guten Konditionen anbieten, letztendlich aber nur das Entgelt kassieren und nichts für das Geld tun. Die Firmen existieren meistens nicht, nicht einmal ein Briefkasten ist vorhanden. Auf den Internetseiten dieser Firmen wird immer eine Person als Inhaber der Firma angezeigt. Ob diese Person tatsächlich existiert, ist fraglich.

 

Finger weg von „Top-gelistet.de„

Auch auf Top-gelistet.de wird für die Google Ads intelligente Anzeigenschaltung zu auffällig günstigen Bedingungen geworben. Versprochen wird auch hier die Top-Listung auf der ersten Seite bei Google. Angegebene Adressen auf der Internetseite sind vermutlich falsch. Wer tatsächlich dahinter steckt bleibt unklar. Auch sprechen einige Rechtschreibfehler auf der Internetseite für eine „Fake-Firma“. Letztlich fehlt auch die Angabe der USt-Ident-Nr. Das Impressum wurde auf der Webseite lediglich in jpg.-Form bereitgestellt: Wohlmöglich ein Verstoß gegen §5 des Telemediengesetzes, welcher die „leichte Erkennbarkeit“ des Impressums fordert. Wir raten unseren Mandanten stets dazu, das Impressum in Textform bereitzustellen um sich insbesondere vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen.

Strohmannfirma – „Top-gelistet.de“ ist nur eine von vielen!

Wir haben bereits vor anderen Firmen mit gleicher Vorgehensweise gewarnt, doch das Thema bleibt aktuell: 5Stella Marketing, webranker, ad-web-24, insta-Marketing, internet-4b und sumascout, cima-scout24 und Werbung-Backe.de um nur einige zu nennen. Das Geschäft scheint immer noch hochgradig lukrativ zu sein.

Weiterhin können wir potentiellen Kunden nur dazu raten im Bereich Online-Marketing vorsichtig zu sein.

Kontaktieren Sie uns gerne, sofern auch Sie von derartigen Firmen angesprochen wurden und Zweifel an der Seriosität des Angebots haben. Wir vertreten zahlreiche Mandanten gegen einige der oben genannten „Firmen“.

Gründliche Prüfung notwendig – fachlich spezialisierter Rechtsrat lohnt sich!

Falls Sie überlegen einen Vertrag mit einem Google zertifizierten Partner zu schließen, sollten Sie vor der Unterschrift folgende Aspekte überprüfen, um einem Betrug zu entgehen:

– Ein Vertrag sollte grundsätzlich genau gelesen werden. Insbesondere die AGB sollten gründlich auf versteckte „Klauseln“ gelesen werden. Bei allen uns bekannten „Geisterfirmen“ findet sich jeweils kein Link zu etwaigen AGB!

– Ebenfalls sollte die Beschreibung der angebotenen Leistung sorgfältig durchgelesen werden, um die versprochenen Leistungen abzugleichen und sicherzugehen, dass diese sinnvoll für ihr Unternehmen sind.

– Prüfen Sie in einer Suchmaschine durch die Eingabe des Firmennamens, ob negative Bewertungen vorhanden sind.

– Das Impressum unseriöser Firmen ist oftmals in unzulässiger jpeg.-Form hinterlegt. Zudem fehlt die Steuer- bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer meistens. Hier steht dann oft etwas wie „folgt demnächst„. Gemäß §5 TMG muss die Steuernummer zwingend angegeben werden! Letztlich ist die fehlende Steuernummer ein klares Indiz dafür, dass die Firma im Grunde nicht existiert.

Sie haben schon unterschrieben?

Auch hier können wir noch helfen! – Wir finden mit Ihnen die bestmögliche Lösung und beraten Sie in Ihren individuellen Angelegenheiten!


Beitrag teilen