Hitzewelle in Deutschland: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei?

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Dürfen Arbeitnehmer bei großer Hitze einfach nach Hause gehen?
Die Temperaturen steigen. In vielen Büros werden schnell mehr als 30 Grad erreicht. Die Konzentration sinkt, die Belastung steigt und viele Beschäftigte stellen sich dieselbe Frage:
Gibt es eigentlich Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Die klare Antwort lautet: In aller Regel nein.
Auch bei sommerlichen Temperaturen besteht grundsätzlich weiterhin eine Arbeitspflicht. Trotzdem müssen Arbeitgeber bei großer Hitze aktiv werden und ihre Beschäftigten schützen.
Kein Anspruch auf Hitzefrei
Anders als in der Schule gibt es im Arbeitsrecht grundsätzlich kein Recht auf Hitzefrei.
Arbeitnehmer dürfen deshalb nicht einfach nach Hause gehen, nur weil es im Büro unangenehm warm wird.
Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert sogar eine Abmahnung.
Dennoch bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber die Hitze einfach ignorieren dürfen.
Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Hitze schützen
Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen.
Hitze kann die Gesundheit gefährden und die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Deshalb bestehen gesetzliche Schutzpflichten.
Gerade während der aktuellen Hitzewellen mit Temperaturen von bis zu 38 Grad müssen Unternehmen prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Welche Temperaturgrenzen gelten im Büro?
Für Arbeitsräume gelten bestimmte Richtwerte.
Ab 26 Grad
Steigt die Raumtemperatur über 26 Grad, sollen Maßnahmen gegen die Erwärmung getroffen werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Jalousien oder Sonnenschutz
- frühzeitiges Lüften
- Nutzung von Ventilatoren
- Reduzierung zusätzlicher Wärmequellen
Die 26-Grad-Grenze ist jedoch kein starres Verbot, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.
Ab 30 Grad
Wird die Marke von 30 Grad überschritten, muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Dazu können gehören:
- kostenlose Getränke
- flexible Arbeitszeiten
- zusätzliche Pausen
- Verlagerung der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr in kühlere Tageszeiten
- Ventilatoren oder Klimageräte
Ab 35 Grad
Bei mehr als 35 Grad Raumtemperatur gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich nicht mehr als geeignet.
Nur wenn besondere Schutzmaßnahmen für sogenannte Hitzearbeit vorhanden sind, darf dort weiter gearbeitet werden.
Wann dürfen Arbeitnehmer das Büro verlassen?
Allein wegen hoher Temperaturen dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht nach Hause gehen.
Anders kann die Situation allerdings sein, wenn:
- die Raumtemperatur extrem hoch ist,
- der Arbeitgeber keinerlei Schutzmaßnahmen ergreift,
- und die Gesundheit konkret gefährdet wird.
Besonders für Schwangere oder gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer können dann weitergehende Schutzansprüche bestehen.
Ob ein Verlassen des Arbeitsplatzes zulässig ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Gibt es Hitzefrei im Homeoffice?
Auch im Homeoffice gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Hitzefrei.
Allerdings muss zwischen verschiedenen Arbeitsformen unterschieden werden.
Handelt es sich um einen echten Telearbeitsplatz, den der Arbeitgeber eingerichtet hat, gelten teilweise arbeitsstättenrechtliche Vorgaben.
Bei der in der Praxis häufigen mobilen Arbeit gelten diese Regelungen dagegen meist nicht.
Wer von zu Hause arbeitet, kann deshalb häufig nicht verlangen, dass der Arbeitgeber für eine Klimaanlage oder andere Kühlmaßnahmen sorgt.
Lockern sich mit der Hitze die Bekleidungsvorschriften?
Viele Arbeitnehmer hoffen bei hohen Temperaturen auf lockerere Bekleidungsvorschriften.
Grundsätzlich gelten betriebliche Kleiderordnungen aber auch im Sommer weiter.
Vor allem vorgeschriebene Schutzkleidung muss getragen werden.
Arbeitgeber können jedoch Ausnahmen zulassen, beispielsweise:
- Verzicht auf Krawatten
- kürzere Ärmel
- lockerere Business-Kleidung
Existiert ein BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr, kann dessen Mitbestimmungsrecht zu beachten sein.
So können Arbeitgeber richtig auf Hitze reagieren
Experten empfehlen Unternehmen, frühzeitig einen Hitzeschutzplan zu entwickeln.
Sinnvolle Maßnahmen können sein:
- regelmäßige Temperaturkontrollen
- kostenlose Getränke
- zusätzliche Pausen
- flexible Arbeitszeiten
- Verschattung der Arbeitsplätze
- Kühlräume oder Rückzugsbereiche
- mobile Klimageräte oder Ventilatoren
Das schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern erhält auch die Leistungsfähigkeit im Betrieb.
Fazit: Kein Hitzefrei – aber klare Pflichten für Arbeitgeber
Auch bei Temperaturen von 35 Grad und mehr gibt es für Arbeitnehmer grundsätzlich kein automatisches Recht auf Hitzefrei.
Arbeitgeber dürfen die Hitze jedoch nicht ignorieren. Je höher die Temperaturen steigen, desto umfangreicher werden ihre Schutzpflichten.
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Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht




