AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden.... Mehr: Kleine Fehler – große Kosten
Wenn der AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr zur Kostenfalle wird
Personalabbau ist für viele Unternehmen aktuell Realität. Häufig greifen Arbeitgeber zu Kündigungen – oder setzen auf den AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr.
Das wirkt zunächst einfacher. Und oft auch eleganter.
Doch Vorsicht: Fehler im AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr können teuer werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des LAG Köln. Dort musste ein Arbeitgeber zahlen, weil ein Betrag im Vertrag falsch geregelt war.
Die Botschaft ist klar:
Ein AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr ist kein „formloser Deal“. Sondern ein rechtlich anspruchsvolles Instrument.
Warum der AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr so beliebt ist
Der AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr hat klare Vorteile:
- keine KündigungsfristenAus § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergeben sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Mehr
- keine Kündigungsgründe erforderlich
- kein KündigungsschutzUnter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Mehr greift automatisch
- keine Anhörung des Betriebsrats notwendig
Gerade im Personalabbau schafft das Flexibilität.
Und auch Arbeitnehmer profitieren. Sie können mitverhandeln – etwa über AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr und Arbeitszeugnis.
Achtung: Das Gebot des fairen Verhandelns
Ein häufiger Fehler liegt nicht im Vertragstext. Sondern im Verhalten davor.
Arbeitgeber müssen fair verhandeln.
Das bedeutet:
Kein Druck. Keine Überrumpelung. Keine Ausnutzung von Stresssituationen.
Das Bundesarbeitsgericht ist hier streng:
Wer eine psychische Drucksituation schafft, riskiert die Unwirksamkeit des gesamten Aufhebungsvertrags.
Formfehler vermeiden: Schriftform ist Pflicht
Ein AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr ist nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird (§ 623 BGB).
Das heißt konkret:
- keine E-Mail
- kein Fax
- keine mündliche Vereinbarung
Nur ein unterschriebenes Dokument zählt.
Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen strengere Regeln vorgeben.
Diese Punkte gehören in jeden AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr
Ein sauberer AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr regelt mindestens:
- Beendigungszeitpunkt
- Freistellung und Urlaub
- AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr
- offene Vergütung
- Rückgabe von Arbeitsmitteln
- Wettbewerbsverbote
- Arbeitszeugnis
Fehlen hier klare Regelungen, drohen Streitigkeiten. Und im Zweifel hohe Nachzahlungen.
SperrzeitDie Sperrzeit ist ein Institut des Rechts der Arbeitslosenversicherung, durch das sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehrt, wenn der Arbeitnehmer sich ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhält. Mehr beim Arbeitslosengeld: Ein unterschätztes Risiko
Ein AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr kann für Arbeitnehmer eine SperrzeitDie Sperrzeit ist ein Institut des Rechts der Arbeitslosenversicherung, durch das sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehrt, wenn der Arbeitnehmer sich ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhält. Mehr beim Arbeitslosengeld auslösen.
Warum?
Weil sie aktiv an der Beendigung mitgewirkt haben.
Das Urteil des LAG Köln: Ein Warnsignal für Arbeitgeber
Das aktuelle Urteil zeigt:
Schon kleine Fehler im Vertrag können teuer werden.
Ein falsch geregeltes Überbrückungsgeld – und der Arbeitgeber musste zahlen.
Das Problem:
Ein unterschriebener AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr lässt sich später kaum einseitig korrigieren.
Fazit: AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr nur mit klarer Strategie
Der AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr ist ein starkes Instrument im Arbeitsrecht. Aber nur, wenn er richtig eingesetzt wird.
Fehler kosten Geld. Und führen oft direkt vor Gericht.
Unser Rat:
Lassen Sie Aufhebungsverträge professionell prüfen oder gestalten.
So vermeiden Sie Risiken – und sichern saubere Lösungen im Personalabbau.
Sie planen einen AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr oder haben Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht



