Das BAG stärkt die Mitbestimmung bei internationalen Unternehmen
Eine wichtige Frage für internationale Unternehmen
Können Beschäftigte einer ausländischen Fluggesellschaft in Deutschland einen BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr wählen, obwohl die Unternehmenszentrale im Ausland sitzt?
Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt. Die Antwort der Richter fällt deutlich aus: Auch bei einem ausländischen Arbeitgeber kann an einem deutschen Standort ein BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr gegründet werden.
Die Entscheidung ist besonders für international tätige Unternehmen von großer Bedeutung.
Der Fall: Fluggesellschaft wollte Betriebsratswahl verhindern
Eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Konzernzentrale in Irland beschäftigt rund 320 Mitarbeitende am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER).
Dort treten die Cockpit- und Kabinenbeschäftigten ihre Dienste an, kehren nach den Flügen zurück und nehmen an Besprechungen teil. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden jedoch von Führungskräften in Malta und Irland getroffen.
Als Beschäftigte am Standort Berlin die Wahl eines Betriebsrats vorbereiteten, wollte die Fluggesellschaft dies gerichtlich verhindern.
Das Unternehmen argumentierte, dass ein deutscher Betriebsteil nur dann als eigenständiger Betrieb gelten könne, wenn auch der Hauptbetrieb in Deutschland liege.
BAG: Betriebsratsgründung ist zulässig
Mit dieser Argumentation konnte sich die Fluggesellschaft nicht durchsetzen.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und stellte klar: Für die Frage, ob ein BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr gewählt werden kann, kommt es nicht darauf an, ob sich der Hauptbetrieb im In- oder Ausland befindet.
Entscheidend ist vielmehr, ob der deutsche Standort die Voraussetzungen erfüllt, die das Betriebsverfassungsgesetz an einen betriebsratsfähigen Betrieb stellt.
Warum der Berliner Standort als eigenständige Organisationseinheit gilt
Nach Auffassung des Gerichts sprach vieles für eine ausreichende organisatorische Selbstständigkeit des Berliner Standorts.
So gab es vor Ort feste Ansprechpartner für das Cockpit- und Kabinenpersonal. Diese verfügten über klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Zudem lagen zwischen dem Standort Berlin und den Entscheidungsträgern in Malta beziehungsweise Irland erhebliche räumliche Entfernungen.
Damit waren die Voraussetzungen des § 4 BetrVG erfüllt.
Das BAG stellte daher fest, dass der Berliner Standort als betriebsratsfähige Organisationseinheit anzusehen ist.
Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Entscheidung stärkt die betriebliche Mitbestimmung in internationalen Unternehmensstrukturen.
Ausländische Unternehmen können sich nicht allein mit dem Hinweis auf ihren Sitz im Ausland einer Betriebsratsgründung in Deutschland entziehen.
Beschäftigte an deutschen Standorten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Interessen durch einen BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr vertreten zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade für Unternehmen mit Niederlassungen, Betriebsstätten oder Stationierungsorten in Deutschland schafft das Urteil wichtige Klarheit.
Fazit
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Beschäftigten in internationalen Unternehmensstrukturen gestärkt. Auch wenn die Unternehmenszentrale im Ausland sitzt, kann ein deutscher Standort betriebsratsfähig sein und die Wahl eines Betriebsrats ermöglichen.
Sie haben einen konkreten Fall oder sind betroffen?
Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir beraten Sie schnell und diskret. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht





