Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll unter anderem die Anzahl der Betriebsräte erhöhen

Betriebsräte sollen weiter gestärkt werden: Dazu ist unter anderem  eine Vereinfachung der Wahl von Betriebsräten geplant. im März 2021 wurde daher der Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat das Gesetz jetzt gebilligt. Gestärkt werden sollen unter anderem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bezüglich der Weiterbildung, dem Einsatz künstlicher Intelligenz und dem mobilen Arbeiten. Weitere wichtige Neuerungen sind die Ausweitung des Kündigungsschutzes und die Möglichkeit virtueller Betriebsratssitzungen. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Die Zahl der Betriebsratsgremien ist in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Im Jahr 2019 verfügten in Westdeutschland noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe über einen Betriebsrat. In Ostdeutschland lag die Zahl laut IAB-Betriebspanel bei zehn Prozent. Das neue Gesetz soll dieser Entwicklung entgegenwirken.

Mögliche Ursachen für den Rückgang der Zahl der Betriebsräte

Die Formalien des regulären Wahlverfahrens stellen insbesondere für kleine Unternehmen häufig eine Hemmschwelle dar. Außerdem gibt es Arbeitgeber, die die Gründung von Betriebsräten konsequent verhindern wollen. Diese und weitere Faktoren führen dazu, dass nur 41 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland und 36 Prozent der Arbeitnehmer in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden.

Mehr Sicherheit durch Ausweitung des Kündigungsschutzes

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung des Kündigungsschutzes der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder einen Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstandes stellen. Diese Arbeitnehmer sollen zwischen der Einladung oder Antragsstellung und der Bekanntgabe des Wahlergebnisses unkündbar sein. So soll die Hemmschwelle zur Gründung eines Betriebsrats sinken und den Arbeitnehmern mehr Sicherheit gegeben werden.

Digitale Sitzungen des Betriebsrates

Aufgrund der Corona-Pandemie haben mobiles Arbeiten und virtuelle Sitzungen enorm an Bedeutung gewonnen. Für Betriebsräte wurde befristet die Möglichkeit geschaffen, Betriebsratssitzungen vollständig oder teilweise virtuell durchzuführen. Diese Möglichkeit soll nun verstetigt und konkreter geregelt werden. Dazu sollen die § 30 bis 34 des Betriebsverfassungsgesetzes ergänzt werden.

Rechte der Betriebsräte bezüglich Weiterbildung und mobilem Arbeiten

Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sollen die Rechte der Betriebsräte bei der Qualifizierung gestärkt werden, indem das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung ausgebaut wird und bei Unstimmigkeiten über berufsbildende Maßnahmen die Möglichkeit zur Einschaltung einer Einigungsstelle geschaffen wird.

Gestärkt werden sollen die Mitbestimmungsrechte auch bei der Ausgestaltung von mobilem Arbeiten. Hierzu ist in § 87 I Nr. 14 BetrVG die Einführung eines neuen Mitbestimmungsrechts geplant.

Auch bezüglich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat soll es eine Neuerung geben. Geplant ist die Einführung eines neuen § 79a BetrVG. Hierdurch soll klargestellt werden, dass der Arbeitgeber die Verantwortung im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften trägt, wenn der Betriebsrat personenbezogene Daten verarbeitet.

Stärkung der Mitbestimmung beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)

Aufgrund der rasant voranschreitenden Forschung und Entwicklung spielt künstliche Intelligenz eine zunehmend wichtige Rolle. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken.

Beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik soll die Hinzuziehung eines Sachverständigen für den Betriebsrat als erforderlich gelten. Zudem soll es eine Klarstellung dahingehend geben, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch gelten, wenn im Unternehmen der Einsatz künstlicher Intelligenz geplant ist. Auch wenn die Richtlinien zur Personalauswahl ausschließlich durch oder nur mit Unterstützung von KI erstellt werden, sollen die Rechte des Betriebsrats hinsichtlich der Festlegung von Personalauswahlrichtlinien angewandt werden müssen.

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