Nun steht fest: Über 60 Filialen werden geschlossen und rund 6.000 Vollzeitstellen werden gestrichen

Nach langem hin und her steht nun fest, dass 62 der verbliebenen rund 170 Filialen der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof schließen müssen. Für die Belegschaft beutetet dies: 6000 Stellen werden abgebaut werden! An welchen Standorten die Warenhäuser geschlossen werden müssen, soll den Mitarbeitern in den betroffenen Städten bereits heute (19.06.2020) gesagt werden. Erst am Donnerstagabend hatten sich das Unternehmen, der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft Verdi auf einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verständigt.

In Köln wird die Filiale in Köln-Weiden geschlossen.

Ebenfalls betroffen sind Mitarbeiter von Karstadt Sport – auch hier in Köln.

Bald dürften bei rund einem Drittel der Mitarbeiter also die betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Was Mitarbeiter nun unbedingt wissen sollten

1. Was tun, wenn man mir einen Aufhebungsvertrag anbietet?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen noch nicht sofort kündigen, sondern „zur Vermeidung einer Kündigung“ einen Aufhebungs- oder Änderungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen.

Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist ferner zu berücksichtigen, dass die Agentur für Arbeit in diesen Fällen oft eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungs- oder Änderungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

2. Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, können Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Ihr Arbeitgeber Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat, der Betriebsrat nicht angehört wurde, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

3. Welche Frist ist zu beachten?

Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wenn man Sie versäumt, gilt die Kündigung als rechtmäßig. Also beeilen!

4. Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein erster Gerichtstermin (Gütetermin) findet laut Gesetz innerhalb weniger Wochen ab Klageerhebung statt. Ziel ist, dass bereits in diesem Termin eine abschließende Einigung erzielt werden kann. Andernfalls läuft das Verfahren weiter. Dies kann einige Monate dauern.

5. Bekomme ich eine Abfindung und wenn ja in welcher Höhe?

Im Sozialplan werden auch mögliche Abfindungszahlungen geregelt. Wie viel Mitarbeiter im einzelnen bekommen, hängt vor allem  vom Bruttomonatsgehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab .

6. Was kommen an Rechtsanwaltskosten auf mich zu?

Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, belaufen sich die Kosten einer solchen Erstberatung auf 100 Euro. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sich eventuell lohnen, jetzt noch eine abzuschließen. Hier wird zwar regelmäßig eine Wartefrist von 3 Monaten vereinbart, da bisher aber noch keine Verhandlungen über Sozialpläne, Interessenausgleichsregelungen etc. geführt wurden, kann es durchaus sein, dass die ersten Kündigungen erst nach Ablauf dieser Frist ausgesprochen werden.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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