Bis zu 200 Stellen sollen gestrichen werden- das sollten Betroffene jetzt wissen

Bereits kurz vor Weihnachten erreichte die Mitarbeiter der Fordtochter Getrag die Hiobsbotschaft:

Das Unternehmen will einen großen Teil der Stellen am Kölner Standort abbauen und die Mitarbeiter sollen sich bereits zu diesem Zeitpunkt Gedanken über ihre berufliche Zukunft außerhalb des Unternehmens machen. Grund ist die Beendigung der Partnerschaft zwischen dem Autozulieferer Magna und Ford, die das Werk als Joint Venture gemeinsam betreiben.

Nach Angaben der lokalen Wirtschaftspresse ist nun ist seit Montagmittag klar: bis zu 200 Stellen will das Unternehmen in Köln streichen. Knapp 20% sollen bei Ford übernommen werden, der Rest wird ab Februar betriebsbedingte Kündigungen erhalten.

Was auf Mitarbeiter zukommt und was Sie jetzt wissen müssen- wir klären auf!

Zunächst wäre der Betriebsrat am Zuge: Die Unternehmensleitung teilte am Montag mit, dass im Januar die Absprachen mit dem Betriebsrat getroffen werden sollen. Im Rahmen dieser Gespräche muss ein Arbeitgeber mit Betriebsrat laut Gesetz  in Verhandlungen über Sozialplan und Interessenausgleich eintreten. Vorher dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden.

In einem Sozialplan wird geregelt, wie die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung für die betroffenen Mitarbeiter gemildert werden können. Der wichtigste Bestandteil ist dabei regelmäßig die Zahlung einer Abfindung zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile. Ein geschlossener Sozialplan ist für die betroffenen Mitarbeiter verbindlich. Die Arbeitnehmer haben einen einklagbaren Anspruch auf die festgelegte Abfindung. Es ist aber ferner möglich, beispielsweise im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine höhere Abfindung zu erstreiten.

Auch bei geplanten Versetzungen und Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat gesondert beteiligen.

Außerdem sind die Erstattung einer sog. Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit sowie spezielle Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitgeber –wovon auszugehen ist- innerhalb von 30 Kalendertagen mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Fehler  bei der Sozialauswahl gemacht werden, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

 Gibt es eine Sammelklage?

Nein, leider nicht. Sie müssen selbst tätig werden (oder Ihr Anwalt).

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

Sollte Getrag Ihnen nicht kündigen, sondern einen Aufhebungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen. Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit in diesen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

Nicht vergessen!

Sie müssen sich spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden.

Was kommen an Rechtsanwaltskosten auf mich zu?

Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, belaufen sich die Kosten einer solchen Erstberatung auf 75 EUR. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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