Bald wohl wieder schärfere Regeln am Arbeitsplatz- was Arbeitgeber jetzt wissen müssen!

Homeoffice für alle, bei denen die Möglichkeit besteht. Da die Infektionszahlen steigen, werden wohl bald wieder mehr Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden arbeiten. Das Arbeitsministerium hat einen entsprechenden Entwurf zur Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht an die die Fraktionen der möglichen Ampelkoalition zur Beratung weitergereicht. Zudem wird eine 3G-Pflicht- also geimpft, genesen oder getestet diskutiert. 

Aktuelle Lage in Deutschland

Die aktuellen Coronazahlen sind alarmierend: wer die Meldungen des RKI verfolgt, dürfte realisiert haben, dass wir derzeit Rekorde bei den Infektionszahlen und Inzidenzen erreichen. Da die neue Bundesregierung noch gar nicht gebildet wurde, hat der noch amtierende Arbeitsminister Heil den drei möglichen Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen Maßnahmenkatalog als Entwurf vorgelegt. Welche Maßnahmen nun diskutiert werden und worauf sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer einstellen müssen, stellen wir in diesem Beitrag vor.

Diese Maßnahmen werden diskutiert

Gesundheitsminister Spahn hatte bereits letzte Woche eine 2G+ Pflicht für Veranstaltungen ins Spiel gebracht. Aus dem Arbeitsministerium sind nun folgende Überlegungen bekannt geworden, die von einem Ministeriumssprecher bereits bestätigt wurden.

Wiedereinführung Homeoffice-Pflicht

Laut dem Entwurf müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten, dass Büroarbeit oder ähnliche Tätigkeiten auch zu Hause ausgeführt werden können, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. Im Gegenzug sind Arbeitnehmer auch dazu verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. Hier könnte etwa fehlender Platz oder eine unruhige Arbeitsatmosphäre ausreichend sein. Ende Juni war die seinerseits im Zuge der Bundesnotbremse vereinbarte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen.

3G am Arbeitsplatz

Die geplante Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht ist Teil des Gesetzentwurfs für eine verpflichtende 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer sollen danach verpflichtet sein, am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenennachweis dem Arbeitgeber vorzulegen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich demnach regelmäßig testen lassen. Zwischen den Testungen dürfen nicht mehr als 24 Stunden liegen und PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Der Arbeitgeber ist derweil dazu verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren, ihn trifft insoweit eine „Kontroll- und Dokumentationspflicht“ . Tut er dies nicht, droht ihm ein Bußgeld. Jedoch müsse Arbeitgeber Tests nicht zwangsweise anbieten. Ungeimpfte Mitarbeiter müssten sich demnach selbst täglich um einen zertifizierten Schnelltest kümmern. Der Arbeitgeber muss die Kosten nicht tragen.

Zudem wird aber auch weiter eine Impflicht für besonders sensible Berufe wie im Gesundheits- und Pflegebereich diskutiert.

Wie sicher ist es, dass die beschriebenen Maßnahmen beschlossen werden?

Bei dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium handelt es sich nur um eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für einen Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Laut Medienberichten beraten die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien seit dem Wochenende über diesen Entwurf. Dabei ist insbesondere bei der FDP demnach bislang noch unklar, wie sie sich zu den Vorschlägen aus dem Arbeitsministerium positioniert.

Derzeitige Regeln für Arbeitgeber

Wie oben bereits festgestellt,  war die in der sogenannten Bundesnotbremse verankerte Homeoffice-Pflicht Ende Juni ausgelaufen. Arbeitgeber müssen seitdem dennoch weiterhin Corona-Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Sie müssen beispielsweise zwei Tests pro Woche anbieten sowie Hygienepläne erstellen. Geregelt ist das in der derzeitigen Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten.

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