Kununu & Co: Wie sich Arbeitgeber gegen Einträge in Bewertungsportalen wehren können

Schlechte Bewertungen, Nachtreten gekündigter Arbeitnehmer, Verleumdung: Seit kurzem schreibt ein Gesetz vor, dass auf Bewertungsplatformen rechtswidrige Inhalte kurzfristig gelöscht werden müssen. Damit können sich auch Arbeitgeber  wehren 

Unternehmen unterliegen im Netz  einer ständigen Beobachtung und Bewertung durch die Öffentlichkeit. Gut ist es, wenn das Ansehen des Unternehmens durch positive Bewertungen auf der Webseite und in den sozialen Medien gesteigert werden kann.

Andererseits: Beleidigende Einträge oder ein Shitstorm können ein Unternehmen stark schaden.

Immer häufiger werden wir in unserer Beratungspraxis gar mit Situationen konfrontiert, in denen gekündigte Arbeitnehmer auf Bewertungsportalen unrichtige Angaben machen, um Druck für z.B. Abfindungsverhandlungen oder Gerichtsverfahren aufzubauen.

Diese Bewertungsportale gibt es inzwischen für fast jede relevante Berufsgruppe, für zahlreiche Dienstleistungen und auch für Unternehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber.  Die Internetnutzer agieren  aus dem Schutz der Anonymität heraus und müssen nicht zwangsläufig die Wahrheit sagen.

Das neue, seit Herbst 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bietet Unternehmen künftig einen besseren Schutz. Mithilfe des NetzDG können Unternehmen gegen Diffamierung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und strafbare Äußerungen im Internet vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel: „Egal, ob grobe Beleidigung von früheren Mitarbeitern, üble Nachrede von Kunden oder Verleumdung durch Wettbewerber: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernt oder gesperrt sein.“

Trotzdem entbindet es Unternehmen nicht von der Einrichtung geeigneter Systeme, um etwa Inhalte schnell aufzufinden, die ein Eingreifen erforderlich machen. Zudem empfiehlt sich, die Reputation online gezielt zu managen und hierzu ein Vorgehen zu entwickeln, um entsprechenden Inhalten durch passende Strategien wirksam entgegenzutreten.

Foto: © bluedesign


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