ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr im Unternehmen: Wann entscheidet der GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr statt des örtlichen Betriebsrats?
Arbeitszeit im Unternehmen: Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats?
Wer darf über Arbeitszeiten und Mehrarbeit mitbestimmen – der örtliche BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr oder der GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr?
Mit dieser Frage musste sich ein Gericht beschäftigen. Die Entscheidung zeigt: Arbeiten Beschäftigte verschiedener Standorte eng zusammen, kann die Zuständigkeit beim GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr liegen.
Für Betriebsräte und Arbeitgeber ist das von großer Bedeutung.
Zwei Standorte, zwei Betriebsräte – aber nur eine Zuständigkeit?
Das betroffene Unternehmen verfügte über zwei räumlich getrennte Betriebe. An jedem Standort war ein eigener BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr gewählt worden.
Zusätzlich gab es einen GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr.
Besonders war jedoch die Organisation der Arbeit: Beschäftigte beider Standorte arbeiteten teilweise in gemeinsamen Teams zusammen. Die Arbeitsabläufe waren deshalb eng miteinander verbunden.
Ein örtlicher BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr wollte eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten und Mehrarbeit verhandeln. Es stellte sich jedoch die Frage, ob er dafür überhaupt zuständig war.
Streit um die Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
Der örtliche BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr vertrat die Auffassung, dass ihm die Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG zustehen.
Danach darf der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr insbesondere bei folgenden Themen mitbestimmen:
- Beginn und Ende der täglichen ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr
- Pausenregelungen
- Verteilung der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr auf die Wochentage
- Vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr
- Mehrarbeit und ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr
Der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr argumentierte, dass der GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr nur dann zuständig sei, wenn unterschiedliche Arbeitszeitregelungen zu erheblichen oder sogar untragbaren Störungen im Unternehmen führen würden.
Das Gericht sieht die Sache anders
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Nach § 50 BetrVG ist der GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr zuständig, wenn eine Angelegenheit mehrere Betriebe betrifft und nicht sinnvoll durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann.
Genau das war nach Ansicht des Gerichts hier der Fall.
Die Beschäftigten arbeiteten standortübergreifend zusammen. Dadurch waren die Arbeitsabläufe technisch und organisatorisch eng miteinander verzahnt.
Eine einheitliche Arbeitszeitregelung war deshalb notwendig.
Nicht jede einheitliche Regelung rechtfertigt den Gesamtbetriebsrat
Das Gericht stellte aber auch klar:
Der Arbeitgeber kann die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht einfach mit dem Wunsch nach einheitlichen Regelungen begründen.
Nicht ausreichend sind:
- geringere Kosten
- einfachere Verwaltung
- bessere Planbarkeit
- reine Zweckmäßigkeitsüberlegungen
Allein der Wunsch nach einer unternehmensweiten Regelung reicht also nicht aus.
Wann wird der Gesamtbetriebsrat zuständig?
Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:
- mehrere Standorte eng zusammenarbeiten,
- Beschäftigte in gemeinsamen Teams tätig sind,
- Arbeitszeiten standortübergreifend koordiniert werden müssen,
- unterschiedliche Regelungen die Zusammenarbeit erschweren würden.
In solchen Fällen kann eine betriebsübergreifende Regelung objektiv erforderlich sein.
Wichtig dabei: Es müssen keine technischen Katastrophen oder untragbaren Betriebsstörungen drohen.
Es genügt, dass die Arbeitsorganisation eine einheitliche Regelung notwendig macht.
Warum verliert der örtliche Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht?
Nach Auffassung des Gerichts fehlt dem örtlichen BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr in solchen Konstellationen häufig der notwendige Überblick über die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten an den anderen Standorten.
Die Mitbestimmung soll dann auf Ebene des Gesamtbetriebsrats erfolgen, damit alle betroffenen Beschäftigten berücksichtigt werden können.
Fazit: Standortübergreifende Teams stärken die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Arbeiten Beschäftigte verschiedener Standorte eng zusammen, kann die Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und Mehrarbeit auf den GesamtbetriebsratIn dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Voraussetzungen und Aufgaben des auf der Unternehmensebene angesiedelten Gesamtbetriebsrates geregelt. Mehr übergehen.
Entscheidend ist nicht, ob dem Arbeitgeber bei unterschiedlichen Regelungen erhebliche Probleme drohen. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine sinnvolle Regelung überhaupt noch auf Ebene der einzelnen Betriebe möglich ist.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht




