Landgericht Bonn IDO's Klage ab.

In diesem aktuellen Fall hatte sich der IDO e.V. Verein vor dem LG Bonn (Urteil vom 29.09.2020 – Az. 11 O 44/19) gegen eine ehemalige Kleinstgewerbetreibende gewandt. Es ging um einen zum Verkauf angebotenen „Wolle-Kaschmir-Schal“ (zu 59.-) auf DaWanda – einem Online-Forum für Hand- und Kunstarbeiten. Die Beklagte verkaufte ausschließlich selbst genähte Artikel auf der Plattform.

IDO beanstandete eine kleine Formalität des Angebots der Beklagten auf der Webseite: An dem Schal fehlte die Angabe der genauen Textilzusammensetzung, die von der EU-Textilverordnung vorgeschrieben ist.

Nach Ansicht der Richter des LG Bonn handelt es sich bei dem beklagten „Mangel“ um einen Wettbewerbsverstoß von geringer Bedeutung.

Die Gefahr der Wiederholung wurde von den Richtern als sehr gering eingeschätzt, da die Beklagte mittlerweile festangestellt sei und schon seit Jahren nicht mehr gewerblich tätig war.

Weiter war lediglich ein Artikel zum Verkauf über 59 Euro – damit nicht hochpreisig – betroffen.

Mithin wurde die Gefährlichkeit und Schädlichkeit für Mitbewerber als gering eingeschätzt: Es handele sich vorliegend um eine bloß fahrlässige Verletzung der Vorschriften. Zudem sei DaWanda, verglichen mit beispielsweise Amazon, eine kleine Plattform. Es könne daher nicht von einem „auffälligen“ Rechtsverstoß gesprochen werden.

Nach Ansicht der Kammer das Interesse Gebühren zu verdienen und Vertragsstrafen zu kassieren klar im Vordergrund des Interessenverbands IDO. Vor allem aufgrund der Erkenntnis der Kammer, dass sich die Verfahren welche von IDO geführt werden bisher nicht gegen einen „großen“ Gewerbetreibenden richteten in denen höherwertige Güter zum Verkauf angeboten werden.

Kein Einzelfall:  Massenhafte Abmahnungen gegen kleine Händler wegen kleiner formaler Verstöße

Zahlreiche Verfahren richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen kleine Gewerbetreibende auf der Plattform DaWanda und eBay. Gesprochen wird von jährlich rund 15.000 Abmahnungen, wobei sich die Anzahl der Abmahnungen zwischen 2017 und 2018 mehr als verdoppelt habe. Inzwischen hat DaWanda seinen Betrieb – aufgrund tausender Abmahnungen gegen auf der Plattform tätige Händler – eingestellt.

Gebühren kann ein Abmahnverein wie IDO durch außergerichtliche Abmahnpauschalen generieren. Im Fall von IDO belaufen sich diese in der Regel auf rund 230 Euro. Kleinere Geschäftsbetreibende zahlen oft lieber, anstatt sich dem Risiko eines Rechtsstreits gegenüber zu sehen. Daneben geben sie die von IDO geforderte Unterlassungserklärung ab.

Das Gericht setzt den Streitwert von 10.000 Euro, den IDO genannt hatte,  auf 500 Euro herab.

Maßgeblich für den Streitwert ist die Bedeutung einer Sache für den Kläger. Es kommt auf die Gefährlichkeit, Schädlichkeit und Auffälligkeit des Rechtsverstoßes, die Zielrichtung des Angriffs sowie der Gefahr möglicher Wiederholungshandlungen an. Als dieser Faktoren schätze das Gericht sehr niedrig ein. Die Kammer in Bonn schloss auch aus hoch angesetzten Streitwert, dass es IDO primär um das Kassieren geht und nicht den fairen Wettbewerb. Der hohe Streitwert sei ein klares Indiz für den Rechtsmissbrauch.

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Abmahnvereine wie IDO mahnen wegen irreführender Werbung, fehlenden Angaben zu Preisen, falschen Widerrufsbelehrungen, fehlerhafter Werbung in Instagram, Schleichwerbung, fehlender Energieausweise in Anzeigen und vielem mehr ständig ab.

Das Landgericht Heilbronn bewertete die Abmahnungen des IDO e.V. in einem Urteil aus dem Jahr 2019 ebenfalls als rechtsmissbräuchlich und spricht von einer „Verquickung wirtschaftlicher und familiärer Interessen“.

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