Urteil gegen Machtmissbrauch: LAG Köln bestätigt hohe Abfindung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Berufung eines Unternehmens gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn weitgehend zurückgewiesen. Im Mittelpunkt stand das Verhalten eines Geschäftsführers, der gegenüber einer Arbeitnehmerin sexistische und übergriffige Äußerungen tätigte. Für die Betroffene wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst – verbunden mit einer AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr in Höhe von 68.154 Euro.
Unsere Kanzlei hat dieses Urteil für die Mandantin erstritten. Es zeigt deutlich: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat schwerwiegende Folgen – auch für Arbeitgeber.
Der Fall: Unzumutbares Verhalten durch Geschäftsführer
Die Klägerin hatte zunächst Kündigungsschutzklage erhoben. Das Gericht stellte fest, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei. Grund: wiederholte sexistische, demütigende und willkürliche Äußerungen des Geschäftsführers, verbunden mit dem Missbrauch seiner Machtstellung.
Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Wer seine Position im Betrieb ausnutzt, überschreitet Grenzen, die für Beschäftigte nicht hinnehmbar sind.
Abfindung als Signalwirkung
Besonders bemerkenswert ist die Höhe der AbfindungDie Abfindung ist eine einmalige Geldentschädigung oder Zuzahlung, mit der normalerweise Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden. Mehr. Sie erfüllt nicht nur die übliche Ausgleichsfunktion, sondern hat auch eine Genugtuungswirkung. Das Gericht berücksichtigte die erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerin und die gesundheitlichen Folgen – bis hin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Bedeutung für Arbeitswelt und Prävention
Das Urteil ist ein klares Signal: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nicht hingenommen werden.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen bestätigt, dass sie nicht schutzlos sind.
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Arbeitgeber und Führungskräfte werden daran erinnert, dass Pflichtverletzungen und Machtmissbrauch erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben können.
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Betriebsräte und Belegschaften können sich auf diese Rechtsprechung berufen, wenn es um Prävention und Schutzmaßnahmen geht.
Arbeitsrecht mit Haltung
Als Kanzlei, die dieses Urteil für unsere Mandantin erstritten hat, ist uns wichtig: Es geht nicht nur um Einzelfälle, sondern um die Kultur in Unternehmen. Arbeitsrecht schafft klare Grenzen – und wir setzen diese durch.
Fazit: Betroffene haben Rechte – Arbeitgeber Verantwortung
Das Urteil zeigt: Betroffene von sexueller Belästigung sind nicht allein. Es gibt klare rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren und Genugtuung zu erfahren.
👉 Wenn Sie Unterstützung brauchen – als Betroffene, Arbeitgeber oder BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr – nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie diskret und mit Haltung.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht