WM während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr: Darf mein Chef mir das Fußballschauen verbieten?
WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt – und was kann teuer werden?
Die Fußball-WM sorgt auch am Arbeitsplatz für Gesprächsstoff. Viele Spiele laufen während der regulären Arbeitszeit. Deshalb stellen sich viele Arbeitnehmer dieselbe Frage: Darf ich während der Arbeit Fußball schauen?
Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein.
Wer ohne Erlaubnis des Arbeitgebers Livestreams schaut, Liveticker verfolgt oder sich zu sehr vom Spiel ablenken lässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Fußball schauen während der Arbeitszeit: Kein Anspruch für Arbeitnehmer
Einen Anspruch darauf, WM-Spiele während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr zu verfolgen, gibt es grundsätzlich nicht.
Der Arbeitgeber darf untersagen, dass Beschäftigte:
- Fußballspiele im Fernsehen schauen,
- Livestreams auf dem Smartphone verfolgen,
- Spiele am Computer ansehen,
- oder andere Übertragungen während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr nutzen.
Das gilt selbst dann, wenn die private Nutzung des Internets grundsätzlich erlaubt ist.
Wer sich über ein Verbot hinwegsetzt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar eine Kündigung drohen.
Vorsicht bei Livestreams und Smartphone-Nutzung
Besonders kritisch sehen Gerichte Livestreams während der Arbeitszeit.
Der Grund: Wer ein Fußballspiel verfolgt, arbeitet in dieser Zeit regelmäßig nicht oder nicht mit der erforderlichen Konzentration.
Das Arbeitsgericht Köln hielt sogar eine Abmahnung wegen eines nur 30 Sekunden langen Fußball-Livestreams für rechtmäßig.
Arbeitnehmer sollten daher nicht davon ausgehen, dass ein kurzer Blick auf das Spiel folgenlos bleibt.
Liveticker, Radio oder Fernsehen: Gibt es Unterschiede?
Ja. Arbeitsrechtlich wird zwischen den verschiedenen Formen der Spielverfolgung unterschieden.
Livestream und Fernsehen
Livestreams und Fernsehübertragungen gelten als besonders problematisch.
Sie binden Aufmerksamkeit und beeinträchtigen regelmäßig die Arbeitsleistung.
Selbst wenn der Arbeitgeber ein gemeinsames WM-Schauen erlaubt, handelt es sich grundsätzlich nicht um Arbeitszeit. Die ausgefallene Arbeitszeit muss häufig nachgeholt werden.
Liveticker auf dem Smartphone
Viele Beschäftigte glauben, ein kurzer Blick auf den Liveticker sei unproblematisch.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht.
Auch der Liveticker stellt eine private Nutzung während der Arbeitszeit dar. Der Arbeitgeber kann dies verbieten. In bestimmten Fällen kann sogar eine Abmahnung gerechtfertigt sein.
Radiohören während der WM
Etwas großzügiger beurteilen die Gerichte das Radiohören.
Solange die Arbeitsleistung nicht leidet und andere Kollegen nicht gestört werden, kann Radiohören zulässig sein.
Allerdings darf der Arbeitgeber auch das Radiohören verbieten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dabei regelmäßig dessen Mitbestimmungsrecht beachtet werden.
Muss der Arbeitgeber Urlaub für WM-Spiele genehmigen?
Viele Fans möchten wichtige Spiele live verfolgen und beantragen Urlaub.
Einen Anspruch auf Urlaub für bestimmte WM-Spiele gibt es jedoch nicht.
Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche zwar grundsätzlich berücksichtigen. Er darf sie aber ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn:
- viele Beschäftigte gleichzeitig Urlaub beantragen,
- personelle Engpässe drohen,
- oder wichtige Projekte anstehen.
In der Praxis werden häufig individuelle Lösungen gefunden, etwa durch:
- Gleitzeit,
- Überstundenabbau,
- Schichttausch,
- oder flexible Arbeitszeiten.
Krankmeldung nach einer langen Fußballnacht?
Wer bis spät in die Nacht ein WM-Spiel verfolgt und am nächsten Morgen völlig übermüdet ist, darf sich nicht einfach krankmelden.
Eine Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass tatsächlich eine Erkrankung vorliegt.
Wer eine Krankheit nur vortäuscht, riskiert erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur fristlosen Kündigung.
Liegt dagegen eine echte Erkrankung vor, gelten die normalen Regeln zur Krankmeldung und Entgeltfortzahlung.
Fazit: WM-Fieber schützt nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Die Fußball-WM begeistert Millionen Menschen. Während der Arbeitszeit gelten jedoch weiterhin die arbeitsvertraglichen Pflichten.
Wer ohne Erlaubnis Livestreams schaut, Liveticker verfolgt oder sich wegen eines Spiels krankmeldet, setzt seinen Arbeitsplatz unnötig aufs Spiel.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht





