Kündigung, weil man zu früh zur Arbeit kommt?

Zu früh da und trotzdem gekündigt?
Pünktlichkeit gilt als Tugend. Doch dieser Fall zeigt: Zu früh zur Arbeit zu kommen, kann ein Problem sein.
In Spanien verlor eine junge Mitarbeiterin ihren Job – weil sie regelmäßig vor Arbeitsbeginn erschien.
Wäre so eine Kündigung auch nach deutschem Arbeitsrecht möglich?
Der Fall: Früh da – aber ohne Aufgabe
Die Logistikmitarbeiterin hatte laut ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr. Ihre Aufgabe: Routen und Fahrzeuge prüfen. Vor 7:30 Uhr gab es nichts zu tun. Trotzdem erschien sie immer wieder zwischen 6:45 und 7:00 Uhr.
Es folgten:
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Mehrere mündliche Ermahnungen
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Eine schriftliche Verwarnung
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Eine klare Anweisung, das Gelände nur bei Arbeitsbedarf zu betreten
Jedoch alles ohne Wirkung.
Insgesamt kam die Mitarbeiterin noch 19 weitere Male zu früh.
Am Ende folgte die Kündigung. Das spanische Gericht gab dem Arbeitgeber recht.
Warum das Gericht die Kündigung bestätigte
Die Richter sahen ein schweres Fehlverhalten. Nicht wegen der Pünktlichkeit. Sondern wegen des Verhaltens dahinter.
Konkret ging es um:
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Ignorieren klarer Anweisungen
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Störung der betrieblichen Ordnung
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Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe
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Missachtung von Abmahnungen
Das Gericht sprach von Ungehorsam, Illoyalität und Vertrauensmissbrauch.
Und in Deutschland? Überraschend ähnlich
Auch nach deutschem Recht wäre dieser Fall hoch problematisch. Der entscheidende Punkt heißt: Arbeitszeitbetrug.
👉 Wer sich einstempelt,
👉 ohne zu arbeiten,
👉 und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist,
täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr.
Das kann eine verhaltensbedingte – und im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Arbeitszeitbetrug: Ein echter Kündigungsgrund
Nach deutschem Recht gilt:
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Es braucht einen wichtigen Grund
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sowie eine Interessenabwägung
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und das Vertrauen muss erheblich verletzt sein
Wichtig: Nicht jede frühe Anwesenheit ist verboten
Entscheidend ist der Unterschied:
✔ Erlaubt:
Früh da sein, Kaffee trinken, im Pausenraum warten
→ kein Einstempeln, keine Arbeitsaufnahme
❌ Problematisch:
- Früh einstempeln
- Keine Arbeitsleistung
- Trotz klarer Anweisung
👉 Nicht das Dasein ist das Problem – sondern der Arbeitszeitbetrug.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus lernen sollten
Dieser Fall zeigt klar:
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ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr beginnt nicht nach Gefühl, sondern nach Vertrag
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Anweisungen des Arbeitgebers sind einzuhalten
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Abmahnungen sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen
Fazit: Früh da sein kann teuer werden
Eine Kündigung wegen zu frühem Erscheinens klingt absurd. Ist es aber nicht – wenn ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr falsch erfasst wird.
👉 Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr: Solche Fälle sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht



