KI-Verordnung: Wann Unternehmen KI-Inhalte kennzeichnen müssen

KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten für Unternehmen

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) bringt neue Transparenzpflichten für Unternehmen.

Ab August 2026 müssen Unternehmen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte vollständig oder wesentlich mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden. Außerdem müssen Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einem Menschen kommunizieren.

Die gute Nachricht: Nicht jede Nutzung von ChatGPT oder anderer KI führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.


Welche Texte müssen gekennzeichnet werden?

Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn KI Inhalte erstellt oder wesentlich verändert hat und diese der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Nachrichten,
  • politische Informationen,
  • gesellschaftlich relevante Inhalte,
  • meinungsbildende Veröffentlichungen.

Dagegen besteht regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht bei:

  • Produktbeschreibungen,
  • Übersetzungen,
  • bloßen Rechtschreib- oder Stilkorrekturen,
  • Texten, die überwiegend von einem Menschen erstellt wurden.

Ein kurzer Hinweis am Ende des Beitrags genügt in der Regel, beispielsweise:

„Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt.“


Wann müssen KI-Bilder oder Videos gekennzeichnet werden?

Besondere Anforderungen gelten für sogenannte Deepfakes.

Werden Bilder, Audioaufnahmen oder Videos durch KI so erzeugt oder verändert, dass sie echt wirken oder Personen täuschen können, ist eine Kennzeichnung erforderlich.

Typische Beispiele sind:

  • KI-generierte Fotos,
  • künstlich erzeugte Interviews,
  • manipulierte Unternehmensvideos,
  • realistisch wirkende Produktdarstellungen ohne reales Vorbild.

Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen regelmäßig:

  • Comics,
  • Illustrationen,
  • Icons,
  • Karikaturen,
  • einfache Bildbearbeitungen wie Farb- oder Belichtungskorrekturen.

Ein kurzer Hinweis unter dem Bild oder in der Videobeschreibung reicht häufig aus.


Wann muss ein KI-Chatbot gekennzeichnet werden?

Auch die Kommunikation mit einer KI muss transparent sein.

Nutzer sollen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder chatten.

Betroffen sind beispielsweise:

  • Chatbots auf Unternehmenswebsites,
  • KI-Telefonassistenten,
  • digitale Avatare,
  • automatisch generierte Kundenkommunikation.

Keine Kennzeichnung ist regelmäßig erforderlich, wenn für den Nutzer ohnehin offensichtlich ist, dass er mit einer KI kommuniziert oder Mitarbeitende KI lediglich im Hintergrund als Hilfsmittel nutzen.


Wie können Unternehmen die Transparenzpflichten einfach umsetzen?

Die EU betont ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben verhältnismäßig angewendet werden sollen.

Viele Unternehmen können die Anforderungen bereits mit wenigen organisatorischen Maßnahmen erfüllen.

Bewährt hat sich beispielsweise:

  • Hinweise unter KI-generierten Texten,
  • Bildunterschriften bei KI-Bildern,
  • Kennzeichnungen in Video- oder Audiobeschreibungen,
  • ein Hinweis beim ersten Kontakt mit einem Chatbot,
  • interne Leitlinien zum Umgang mit KI.

So lassen sich die Transparenzpflichten mit geringem Aufwand erfüllen und gleichzeitig Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern schaffen.


Noch bestehen offene Fragen

Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um die Transparenzpflichten des AI Acts zu erläutern.

Nach Auffassung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bestehen jedoch weiterhin Auslegungsfragen. Unternehmen wünschen sich klarere und praxisgerechtere Vorgaben, damit die neuen Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden können.

Es ist daher zu erwarten, dass sich die Anwendung der Transparenzpflichten durch weitere Leitlinien und die künftige Rechtsprechung weiter konkretisieren wird.


Fazit

Die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung betreffen deutlich mehr Unternehmen als häufig angenommen. Wer ChatGPT, Bildgeneratoren oder KI-gestützte Chatbots einsetzt, sollte prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Mit einer klaren internen KI-Strategie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen in vielen Fällen unkompliziert erfüllen und gleichzeitig Transparenz gegenüber Kunden und Geschäftspartnern schaffen.

Sie haben einen konkreten Fall oder sind betroffen?
Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir beraten Sie schnell und diskret. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht.


Beitrag teilen

Schon unseren LinkedIn-Newsletter abonniert?

Erhalten Sie regelmäßig arbeitsrechtliche Tipps, praktische Hinweise und aktuelle Entwicklungen – direkt aus der anwaltlichen Praxis eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Kompakt aufbereitet, verständlich erklärt und mit einem klaren Blick auf die Auswirkungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Jetzt kostenlos abonnieren!