Lohnkürzung wegen Wirtschaftskrise?

Viele Unternehmen sparen, wenn die Wirtschaft schwächelt. Arbeitnehmer fürchten dann: Weniger Lohn? Gekürztes Weihnachtsgeld? Kein Bonus? Hier erfahren Sie, was erlaubt ist – und wo klare Grenzen bestehen.


Darf der Arbeitgeber einfach das Gehalt kürzen?

Die Antwort ist klar: Nein. Das Gehalt oder der Stundenlohn sind im Arbeitsvertrag festgelegt. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber keine Kürzung vornehmen.
Auch eine schlechte Auftragslage oder steigende Kosten ändern daran nichts. Denn das sogenannte Betriebsrisiko liegt beim Unternehmer.


Kurzarbeit: Sparen ohne Kündigungen

Wenn es vorübergehend deutlich weniger Arbeit gibt, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen. Das geht aber nur:

  • mit Zustimmung der Arbeitnehmer oder des Betriebsrats,

  • und nach Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Dann arbeiten Beschäftigte weniger Stunden und erhalten entsprechend weniger Lohn. Ein Teil des Verlusts wird durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen.


Änderungskündigung: Lohnsenkung per Trick?

Theoretisch kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Das bedeutet: Er kündigt den bestehenden Vertrag und bietet einen neuen mit weniger Gehalt an.
Aber:

  • Das ist nur erlaubt, wenn das Unternehmen sonst vor Stellenabbau oder Schließung steht.

  • Es muss ein umfassender Sanierungsplan vorliegen.

  • Der Betriebsrat muss angehört werden.

In der Praxis ist eine solche Lohnkürzung über Änderungskündigung selten wirksam.


Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld: Darf gestrichen werden?

Ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gekürzt werden dürfen, hängt vom Vertrag ab:

  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Kürzung meist ausgeschlossen.

  • Arbeitsvertrag mit klarem Anspruch: ebenfalls geschützt.

  • Freiwilligkeitsvorbehalt („freiwillig“ im Vertrag): Dann kann der Arbeitgeber die Zahlung streichen – aber nur für alle Beschäftigten gleich.


Bonuszahlungen: Erfolg oder Leistung?

Beim Bonus kommt es darauf an:

  • Ist er an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gekoppelt, darf er bei schlechter Lage gekürzt oder gestrichen werden.

  • Ist er an die Leistung des Arbeitnehmers gebunden, muss er gezahlt werden, wenn die Ziele erreicht wurden.


Fazit: Ihre Rechte in der Krise

Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich Gehälter kürzen. Kurzarbeit und Sonderzahlungen haben klare Regeln. Wer betroffen ist, sollte prüfen, welche vertraglichen Vereinbarungen gelten – und sich im Zweifel beraten lassen.

Haben Sie ein rechtliches Problem oder eine Frage? Sprechen Sie uns an!

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