Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seine Kosten beschatten lassen?
Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten heimlich überwachen – wenn ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug besteht. Und es kommt noch dicker: Die Kosten für den Detektiv kann am Ende der Arbeitnehmer zahlen müssen. Ein aktueller Fall zeigt, wie ernst es werden kann.
Fitnessstudio statt Arbeit? So kam alles ans Licht
Ein Fahrkartenkontrolleur im Öffentlichen Nahverkehr, der auch als Ersatzmitglied im BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr tätig war, soll fast 26 Stunden ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr falsch angegeben haben. In dieser Zeit soll er unter anderem beim Friseur und im Fitnessstudio gewesen sein – und nicht bei der Arbeit.
Der Arbeitgeber schaltete daraufhin eine Detektei ein. Die Detektive beobachteten den Mitarbeiter im Alltag – und fanden klare Hinweise auf einen Arbeitszeitbetrug.
Kündigung – und eine Rechnung über 21.000 Euro
Das Ergebnis: Der Mitarbeiter wurde fristlos entlassen. Doch damit nicht genug – er soll auch noch die Detektivkosten in Höhe von über 21.000 Euro zahlen. Der Mann wehrte sich gegen die Kündigung und argumentierte, die Überwachung sei unzulässig und die Beweise dürften nicht verwendet werden.
Klartext vom Gericht: Kündigung rechtens – Detektivkosten muss der Mitarbeiter zahlen
Das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Die Kündigung war wirksam. Der Mitarbeiter hat vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen, indem er Pausen nicht eintrug und stattdessen private Erledigungen machte. Für das Gericht ein klarer Vertrauensbruch – und damit ein Grund für die sofortige Kündigung (§ 626 BGB).
Überwachung war erlaubt – auch ohne Vorwarnung
Das Gericht stellte außerdem klar: Die heimliche Überwachung durch die Detektei war nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 26 BDSG) erlaubt. Sie war erforderlich, um den Verdacht aufzuklären. Und selbst wenn es Zweifel an der Zulässigkeit gegeben hätte – die Beweise hätten trotzdem verwendet werden dürfen.
Das Gericht erklärte, warum kein Beweisverwertungsverbot vorliegt:
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Die Überwachung fand nur während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr statt.
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Der Mitarbeiter wurde nur im öffentlichen Raum beobachtet, also dort, wo jeder andere ihn auch hätte sehen können.
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Die Maßnahme war zeitlich eng begrenzt – nur wenige Tage.
Fazit: Die Beweise zählen – und der Mitarbeiter muss die Kosten tragen.
Unser Rat: Arbeitszeitbetrug kann teuer werden!
Wer in der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr Privates erledigt und die Zeit falsch erfasst, riskiert nicht nur seinen Job, sondern kann auch finanziell zur Kasse gebeten werden. Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Bedingungen sogar Detektive einsetzen – und die Kosten auf die Beschäftigten abwälzen.
Sie haben Fragen zum Thema Kündigung, ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr oder Überwachung? Sprechen Sie uns an!
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht