Unsere Anwälte und Fachanwälte vertreten Sie im Lauterkeitsrecht.

Das Lauterkeitsrecht gehört zum Wettbewerbsrecht. Geregelt ist das Lauterkeitsrecht maßgeblich im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Das UWG soll den fairen Wettbewerb schützen. Es dient sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Schutz der Konkurrenten untereinander.

So verbietet das UWG beispielsweise die irreführende Werbung, die unlautere vergleichende Werbung, die gezielte Behinderung der Konkurrenten, den Verstoß gegen Marktverhaltensregeln, die unzumutbare Belästigung von Verbrauchern und anderen Unternehmen, die Nachahmung von Produkten der Konkurrenz usw.

Die beliebtesten Mittel im Wettbewerbsrecht sind die Abmahnung, die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage.

Ein Unternehmen kann mittels des UWG konkurrierende Unternehmen per Schreibens abmahnen und dazu auffordern, ein wettbewerbswidriges Handeln einzustellen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung meist bei. Sollte der Konkurrent keine Unterlassungserklärung abgeben bzw. sich weiterhin wettbewerbswidrig verhalten, kann das abmahnende Unternehmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen oder auf Unterlassung klagen.

Auf eine Abmahnung sollte je nach Rechtslage und Strategie unterschiedlich reagiert werden. Sollte das abgemahnte Unternehmen nach der Überprüfung der Abmahnung zu dem Ergebnis gelangen, dass die eigene Werbung tatsächlich irreführend ist, liegt die Abgabe eine Unterlassungserklärung nahe, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Eine fachgerechte Modifizierung der vorformulierten Unterlassungserklärung durch fachlich spezialisierte Rechtsanwälte ist dabei oft sinnvoll. Denn in sehr vielen Fällen, geht die vorformulierte Unterlassungserklärung weit über das bloße Unterlassen des Wettbewerbsverstoßes hinaus. Der Abgemahnte verpflichtet sich also mit der Unterzeichnung der vorformulierten Abmahnung zu mehr als er eigentlich muss.

In vielen Fällen ist es nach Erhalt einer Abmahnung auch ratsam, eine sogenannte Schutzschrift durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Landgericht einzureichen. Eine Schutzschrift verhindert, dass ein Gericht eine beantragte einstweilige Verfügung erlässt, ohne den Abgemahnten zuvor gehört zu haben.

Unsere Anwälte vertreten Sie, wenn Sie das wettbewerbswidrige Verhalten eines Konkurrenten nicht dulden wollen und natürlich auch, wenn Sie wegen Ihres vermeintlichen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt werden.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt ist im Lauterkeitsrecht wichtig, da hier außergerichtlich und prozessrechtlich Regeln gelten, die sich im Zivilrecht ansonsten kaum finden.