Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie im Domainrecht.

Die rechtlichen Fragen um Internetdomains finden sich nicht in einem speziellen Gesetz. Das Domainrecht wird in einer Reihe von Gesetzen geregelt. Hierzu gehören unter anderem das Markenrecht, Namensrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Für die Vergabe von Domains mit der Endung .de (top-level-domain) ist die deutsche Registrierungsstelle Denic eG zuständig. Für die Vergabe anderer Domains sind andere Registrierungsstellen zuständig. Die Vergabe der Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip („wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).

Weder Internetdienstanbieter noch die zentralen Registrierungsstellen überprüfen mögliche rechtliche Einwände Dritter gegen die Eintragung einer Domain. Es ist daher auf jeden Fall dazu raten, dass der Domainantragsteller mögliche Komplikationen wegen Markenverletzungen usw. prüft bzw. prüfen lässt.

Denn die Eintragung und Nutzung einer Domain kann z.B. eine Markenverletzung darstellen, die den Markeninhaber zu rechtlichen Schriften veranlasst. Aufgrund des hohen Streitwertes, den das Domainrecht mitbringt, kann dies zu hohen Anwaltskosten führen.

Der mögliche Wert eines Domainnamens veranlasst Personen häufig zum vorsätzlichen Missbrauch einer Domaineintragung. Ein Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn die Domain nur angemeldet wurde, um sie anschließend an den Inhaber der gleichlautenden Marke zu verkaufen. Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn die Domain so benutzt wird, dass der Betrachter über den Inhaber der Domain in die Irre geführt wird, um daraus Kapital zu schlagen.

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Domainrecht. Wir verteidigen Sie beispielsweise gegen Dritte, die behaupten, dass sie einen Anspruch auf Ihre Domain haben. Daneben verteidigen wir aber auch Ihre Marken- und Namensrechte per Abmahnung, einstweiliger Verfügung gegen Personen, die durch ihre Domains Ihre Rechte verletzen.


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