Die Datenschutzgrundverordnung fordert für eine Website eine individuell gestaltete Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung muss den Besucher einer Website darüber aufklären, wer für die Website verantwortlich ist, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, welche Cookies eingesetzt werden usw. Die Datenschutzerklärung muss der technischen Konstruktion der Website entsprechend individuell formuliert werden. Websites können technisch sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Eine Datenschutzerklärung ist nur rechtmäßig, wenn die gesamte technische Konstruktion der Website berücksichtigt wird und auf die richtigen Normen der DSGVO hingewiesen wird. Die technische Konstruktion einer Website kann nur ein Spezialist erkennen.

Bei der Formulierung Ihrer Datenschutzerklärung arbeiten wir mit Informatikern zusammen, die sich auf die Analyse von Websites spezialisiert haben. Nach Analyse der Website formulieren wir die  Datenschutzerklärung, die den rechtlichen Forderungen entspricht und rechtmäßig ist.

Eine rechtswidrige Datenschutzerklärung führt zu der Gefahr einer Rüge durch eine Behörde und die Gefahr einer Abmahnung durch einen Konkurrenten.