Urteil: BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise... Mehr hat Anspruch auf eine eigene E-Mail-Adresse
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden:
Ein BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr kann vom Arbeitgeber eine personalisierte E-Mail-Adresse verlangen – und zwar auch außerhalb der firmeneigenen Domain.
§ 40 Abs. 2 BetrVG: Arbeitgeber muss für moderne Kommunikation sorgen
Nach § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber dem BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr Räume, Sachmittel und Kommunikationstechnik bereitstellen, die für die Arbeit des Gremiums notwendig sind.
Dazu gehören auch zeitgemäße Kommunikationswege – wie persönliche E-Mail-Accounts.
Der Streitfall: Supermarkt-Betriebsrat fordert eigene Adressen
Ein Supermarkt-Betreiber stellte dem BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr nur eine zentrale E-Mail-Adresse unter der Unternehmensdomain zur Verfügung.
Einige freigestellte Betriebsräte hatten zwar persönliche Adressen, andere jedoch nicht – und genau das wollten sie ändern.
Die Begründung: Vertrauliche Kommunikation mit Beschäftigten und externen Stellen sei nur so möglich.
Arbeitgeber lehnt ab – Gericht sieht das anders
Der Arbeitgeber verweigerte den Wunsch. Seine Argumente:
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Anspruch gelte nur für das Gremium, nicht für einzelne Mitglieder.
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Telefonlisten in den Filialen seien ausreichend.
Das LAG Niedersachsen entschied jedoch: Auch einzelne Betriebsratsmitglieder können Sachmittel verlangen – ein Beschluss des gesamten Gremiums ist nicht nötig.
Ohne E-Mail ist Betriebsratsarbeit nicht zeitgemäß
Das Gericht machte klar:
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Eine zentrale Adresse, auf die alle Betriebsratsmitglieder Zugriff haben, reicht nicht für vertrauliche Kommunikation.
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Telefonate sind kein Ersatz für den sicheren Austausch von Dokumenten.
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Persönliche E-Mail-Adressen sind unerlässlich für eine moderne und effiziente Betriebsratsarbeit.
Fazit: Arbeitgeber müssen umdenken
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Betriebsräten.
Arbeitgeber müssen digitale, vertrauliche und schnelle Kommunikation ermöglichen – alles andere ist nicht mehr zeitgemäß.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht