#MeToo - sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema – rechtlich wie menschlich. Wer als Arbeitgeber reagiert, muss schnell und rechtssicher handeln. Betroffene brauchen Schutz und klare Verfahren. Betriebsräte tragen dabei besondere Verantwortung.
Genau hier setzen wir an. Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Lunch & Law „#MeToo – sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ am Dienstag, den 16. Juni 2026 um 12:00 Uhr digital und kostenfrei ein.
Wir beleuchten das Thema kompakt, praxisnah und aus allen relevanten arbeitsrechtlichen Perspektiven. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen.
Was Sie erwarten wird:
- Was gilt als sexuelle Belästigung – und wo beginnen Grauzonen?
- Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG: Schutz, Prävention, schnelle Reaktion
- Beschwerde & Aufklärung in der Praxis: Ablauf, Dokumentation, Vertraulichkeit
- Rolle des Betriebsrats: Beteiligungsrechte, Mitbestimmung, Grenzen
- Maßnahmen & Sanktionen: Abmahnung, VersetzungVersetzung bedeutet im Arbeitsrecht die einseitige Änderung des Arbeitsplatzes nach Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit. Mehr, Freistellung, Kündigung – was wann möglich ist
- Beweisfragen & Aussage-gegen-Aussage: typische Fehler und wie man sie vermeidet
Während der Veranstaltung besteht genügend Zeit für Sie, um unseren Anwälten im Arbeitsrecht Ihre Fragen zu stellen!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht



