C&A plant Schließung eines Großteils der Filialen - Mitarbeiter müssen um Jobs bangen!

Der einst stolze Modehändler macht dicht – Filialen werden geschlossen

Wie nun bekannt wurde, bleibt auch eines der ältesten noch existierenden Bekleidungsunternehmen nicht verschont: Rund 100 der 450 C&A Filialen in Deutschland werden dicht gemacht, womöglich sogar mehr. Dieser Vorgang ist Teil des Sanierungsprogramms der Kette: Derzeit werden unter anderem Verhandlungen mit den Vermietern der Ladenflächen geführt. Es werden hohe Nachlässe der Miete gefordert – sollten sich die Vermieter nicht einlassen oder rentiert sich der Laden nicht mehr zieht das Handelsunternehmen aus.

Wie viele Filialen dicht gemacht werden bleibt weiter unklar

Es bleibt weiter unklar, wie viele der deutschlandweit 450 Filialen in den nächsten 3 Jahren wohl geschlossen werden. Der von der Familie Brenninkmeijer geführte Konzern sprach davon, dass es sich bei den anstehenden und bereits laufenden Maßnahmen um übliche Prozesse handle: Schließlich müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Unternehmensstrategie noch an den derzeitigen Markt angepasst sei. Über die genaue Zahl der zu schließenden Filialen wurde geschwiegen.

Streit und vergebliche Suche nach einem Käufer

Schon seit längerem ist bekannt, dass es auch innerhalb der Familie kriselt: Traditionen, Geld und Macht sind die Streitthemen. In 2018 hatte das Unternehmen schon vergeblich versucht, einen Käufer zu finden.

Aber welche Auswirkungen haben die Sparmaßnahmen auf Arbeitnehmer?

Was Mitarbeiter nun unbedingt wissen sollten

1. Was tun, wenn man mir einen Aufhebungsvertrag anbietet?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen noch nicht sofort kündigen, sondern „zur Vermeidung einer Kündigung“ einen Aufhebungs- oder Änderungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen.

Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist ferner zu berücksichtigen, dass die Agentur für Arbeit in diesen Fällen oft eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungs- oder Änderungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

2. Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, können Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Ihr Arbeitgeber Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat, der Betriebsrat nicht angehört wurde, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

3. Welche Frist ist zu beachten?

Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wenn man Sie versäumt, gilt die Kündigung als rechtmäßig. Also beeilen!

4. Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein erster Gerichtstermin (Gütetermin) findet laut Gesetz innerhalb weniger Wochen ab Klageerhebung statt. Ziel ist, dass bereits in diesem Termin eine abschließende Einigung erzielt werden kann. Andernfalls läuft das Verfahren weiter. Dies kann einige Monate dauern.

5. Bekomme ich eine Abfindung und wenn ja in welcher Höhe?

Im Sozialplan werden auch mögliche Abfindungszahlungen geregelt. Wie viel Mitarbeiter im einzelnen bekommen, hängt vor allem  vom Bruttomonatsgehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab .

Die Grundformel lautet: Monatsbruttogehalt x Betriebszugehörigkeit x 0,3 = Abfindung

6. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage?

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Die Korrespondenz (von der Deckungsanfrage bis zu Abrechnung) übernehmen wir als Kanzlei gerne.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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