Stellen sollen gestrichen werden- das sollten Betroffene jetzt wissen

Der Kölner Spezialchemie-Konzern Lanxess droht mit einer Kündigungswelle in Deutschland. Wie allgemeinen Pressemeldungen zu entnehmen war, will der Chemie-Riese 150 Millionen Euro einsparen. Dies soll vor allem durch Kündigungen in der Verwaltung erreicht werden. Dabei konnte der Vorstandsvorsitzende Matthias Zachert vor allem auch betriebsbedingte Kündigungen nicht ausschließen.

 

Zunächst ist der Betriebsrat am Zuge

Sollte der Lanxess-Konzern Gewissheit darüber haben, wie viele Stellen abzubauen sind, so wäre zunächst der Betriebsrat anzuhören.

Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung muss der Arbeitgeber mit den Betriebsräten in Verhandlungen über Sozialplan und Interessenausgleich eintreten. Vorher dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden.

 

In einem Sozialplan wird geregelt, wie die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung für die betroffenen Mitarbeiter gemildert werden können. Der wichtigste Bestandteil ist dabei regelmäßig die Zahlung einer Abfindung zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile. Ein geschlossener Sozialplan ist für die betroffenen Mitarbeiter verbindlich. Die Arbeitnehmer haben einen einklagbaren Anspruch auf die festgelegte Abfindung. Es ist aber ferner möglich, beispielsweise im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine höhere Abfindung zu erstreiten.

 

Darüber hinaus sind Kündigungen stets mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, bei denen der Arbeitgeber zwingend den Betriebsrat beteiligen muss.

 

Außerdem sind die Erstattung einer sog. Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit sowie spezielle Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitgeber –wovon auszugehen ist- innerhalb von 30 Kalendertagen mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung durch Lanxess erhalten sollten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Lanxess bei der Sozialauswahl Fehler gemacht hat, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

 

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