Unser step-by-step-Leitfaden für Ihr Unternehmen

Bundeseinheitlicher Gesundheitsschutz für Unternehmen

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

In Zeiten der Corona Krise ist es von besonderer Wichtigkeit, konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz an der Hand zu haben um dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelten Arbeitsschutzstandard COVID19 gerecht zu werden. Wir stellen für Sie in diesem Artikel den step-by-step-Leitfaden für Ihr Unternehmen bereit.

Hygieneregeln, Abstandsgebote, Kontaktregeln

Arbeitsschutzstandard COVID19: Ihre Handlungsstrategie

Das Papier des BMAS dient der Ergänzung bereits bestehendender Regeln zum Arbeitsschutz. Wir fassen die wichtigsten Punkte im folgenden zusammen.

  1. Ergänzung des Arbeitsschutzes um die neuen Regeln in Bezug auf das Coronavirus: Dauerhaft hoher Arbeitsschutzstandard notwendig; dynamische Anpassung im Verlauf der Pandemie; Einbindung von Arbeitsschutzexperten
  2. Einbindung von Arbeitsschutzexperten und Sozialpartnerschaft: Ausweitung medizinischer Vorsorge und Beratung; Unterstützung durch Experten bei der Unterweisung der Beschäftigten.
  3. Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern universell an jedem Ort verpflichtend/ wirksame Alternativen in Fällen der Unmöglichkeit (zB Aufbau von Trennwänden an Supermarkt-kassen); Bereitstellung von Masken durch Arbeitgeber bei umstandsbedingter Nähe oder auf Fluren, Kantinen etc., wo 1,5 m nicht eingehalten werden können.
  4. Kontaktreduzierung: Abläufe umstrukturieren, sodass möglichst wenig Kontakt zwischen Menschen stattfindet (Schichtwechsel/Pausengestaltung/Anwesenheit im Büro) – „Entzerrung“ als Stichwort; Homeoffice soll nach wie vor ermöglicht werden
  5. Grundsatz: Niemals krank zur Arbeit – bis zur ärztlichen Aufklärung; bei erkennbaren Symptomen hat Betroffener sich unmittelbar zu entfernen bzw. der Aufforderung durch den Arbeitgeber Folge zu leisten.
  6. Zusätzlicher Schutz bei unvermeidlichen Kontakten sicherstellen (insbesondere Kunden und Dienstleiter): Wo Abstände nicht eingehalten werden können sind Nasen und Mundbedeckung vom Arbeitgeber bereitzustellen; in besonders sensiblen Bereichen sind die sog. FFP-Masken erforderlich)
  7. Treffen zusätzlicher Hygienemaßnahmen: Lüften, Bereitstellung ausreichender Desinfektionsmethoden durch Arbeitgeber insbesondere zur Handhygiene; kurze Reinigungsintervalle (Arbeitsmittel, Betriebsfahrzeuge (…), Kommunikation im Betrieb bzgl. Nies- und Hustetikette)
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge (beim Betriebsarzt): Individuelle Beratung beim Betriebsarzt; ansprechen von Ängsten und/oder Vorerkrankungen; besonderer Schutz von Risikogruppen; freiwillige arbeitsmedizinische Vorsorge
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemieversorgung sicherstellen: Routinen zur Vermeidung weiterer Infektionen erarbeiten; Beschäftigte dazu anhalten sich im Zweifel unverzüglich an den Betriebsarzt bzw. an den zuständigen Ansprechpartner zu wenden.
  10. Verantwortung übernehmen – Kommunikation im Betrieb: Aktive Unterstützung aus Führungspostitionen;  zusätzlich betriebliche Maßnahmen verständlich machen und einsetzen; Ansprechpartner für Beschäftigte bereitstellen.

Die vorgestellten Schutzmaßnahmen bedürfen der Einhaltung sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer.

Die Festlegungen des BMAS zum nachlesen und als pdf-download


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