Anrufe von "Google Partners" sind mit Vorsicht zu genießen!

Das Landgericht Köln hat vermeintlichen „Google Partners“ die Kaltakquise verboten. Die Agentur darf auch nicht mehr behaupten, dass die AdWords bei ihr besonders günstig seien, weil man einen Google-Rabatt bekomme (siehe unten).

Viele Unternehmen sind schon oft von „Google Partners“ angerufen worden. Die Anrufer stellen sich vor mit „Google Partners“ und versuchen davon zu überzeugen, dass sie Google AdWords per flatrate anbieten können und die AdWords-Anzeige garantiert immer auf Platz 1 bis 3 zu finden sei.

Auf die Nachfrage, für welche Agentur der Anrufer arbeitet, wird wiederholt, man sei „Google Partners“. Häufig werden diese Anrufer von „Google Partners“ sehr aggressiv, wenn man ihr Angebot nicht ernst nimmt.

Eine Firma „Google Partners“ existiert nicht. „Google Partner“ kennzeichnet lediglich ein besonders Verhältnis zu dem Unternehmen Google Inc., welches unter anderem die Suchmaschine „Google“ betreibt. „Google Partner“ könnte man als eine besondere Qualifikation für das Anbieten von Google-Produkten beschreiben.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Anrufer, die sich als „Google Partners“ vorstellen, häufig mit betrügerischer Absicht handeln. Eine Flatrate wird von Google Inc. zum Beispiel überhaupt nicht angeboten. Das Angebot der vermeintlichen „Google Partners“ verstößt auch meistens gegen die Google AdWords-Richtlinie für Drittanbieter.

Wettbewerbsrechtlich handelt es sich bei den Anrufen der vermeintlichen „Google Partners“ um Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Anrufe sind als unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu werten und die Angebote einer Flatrate als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG einzustufen.

Wir, HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, wurden mehrfach über die Telefonnummer 0152/144 847 67 angerufen. Die Anrufer wollten uns davon überzeugen, dass wir Google AdWords auch per Flatrate buchen können. Die von uns beantragte einstweilige Verfügung wurde erlassen. Wenn Sie von „Google Partners“ über diese Telefonnummer angerufen werden, könnte dies einen Verstoß gegen die folgende einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln darstellen und damit zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes führen.

LG Köln einstweilige Verfügung vom 26.11.2015 – Az. 33 O 230/15


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