Gleichbehandlung beim ArbeitsentgeltHauptleistungspflicht des Arbeitgebers ist die Entgeltzahlung für gelieferte Leistung des Arbeitnehmers. Die Entlohnung des Arbeitnehmers wird grundsätzlich in Geld vorgenommen, aber sie kann sich in verschiedenen Formen vollziehen: es sind auch Naturalbezüge und geldwerte Leistungen möglich. Mehr: Warum Betriebsräte Anspruch auf Sachleistungen haben
💼 Freigestellter BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr bekommt Getränkemarken – BAG stärkt Gleichbehandlung
Auch wer als freigestelltes Betriebsratsmitglied arbeitet, hat Anspruch auf die gleichen Vorteile wie andere Beschäftigte. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt klargestellt – und entschieden: Getränkemarken sind ArbeitsentgeltHauptleistungspflicht des Arbeitgebers ist die Entgeltzahlung für gelieferte Leistung des Arbeitnehmers. Die Entlohnung des Arbeitnehmers wird grundsätzlich in Geld vorgenommen, aber sie kann sich in verschiedenen Formen vollziehen: es sind auch Naturalbezüge und geldwerte Leistungen möglich. Mehr, kein Aufwendungsersatz.
🍾 Der Fall: Streit um 270 Getränkemarken
Ein Mitarbeiter eines großen Getränkeherstellers war seit 1983 im Außendienst tätig. Seit 2018 ist er vollständig freigestellt, um seine Aufgaben im BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr wahrzunehmen.
Seine Kolleginnen und Kollegen im Außendienst erhielten regelmäßig 90 Getränkemarken pro Quartal als „Unterwegsversorgung“. Diese wollte auch der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr für sich beanspruchen – insgesamt 270 Marken für drei Quartale im Jahr 2021.
Der Arbeitgeber lehnte ab: Die Marken seien ein pauschaler Aufwendungsersatz und stünden freigestellten Betriebsräten nicht zu. Doch das sah das Landesarbeitsgericht anders – und gab der Klage statt.
⚖️ Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Auch vor dem BAG (Az. 7 AZR 155/23) blieb die Revision des Arbeitgebers erfolglos.
Das Gericht entschied eindeutig:
👉 Die Getränkemarken sind Sachbezüge und damit Teil des Arbeitsentgelts.
👉 Nach dem Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 2 BetrVG) muss ein freigestelltes Betriebsratsmitglied so gestellt werden, als würde es weiterhin normal arbeiten – einschließlich aller Vergütungsbestandteile.
Der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass die Marken tatsächlich Mehraufwendungen abdecken sollten. Zudem war ihre Verwendung frei – ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich nicht um AufwandsentschädigungEine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere im Dienst entstandene Kosten. Wichtigstes Beispiel für die Aufwandsentschädigung ist die Auslösung, die als Abgeltung des Mehraufwandes, der durch weite Entfernung des Arbeitsortes von der Betriebsstätte im Hinblick auf Zeit und Verpflegungskosten entsteht, gezahlt wird. Mehr, sondern um Vergütung handelt.
Auch steuerliche Argumente halfen dem Arbeitgeber nicht weiter. Das BAG stellte klar: Steuerrechtliche Bewertungen sind für die betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlung unerheblich.
🤝 Gleichbehandlung ist Pflicht
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder bevorzugtwerden.
Das bedeutet: Hätte der Mitarbeiter ohne Freistellung Anspruch auf die Marken gehabt, muss er sie auch als freigestellter BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr bekommen.
Ein angeblicher Erfüllungseinwand durch Vorortverzehr wurde ebenfalls abgelehnt – denn die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sieht beide Leistungen ausdrücklich kumulativ vor.
💡 Was das Urteil für Betriebsräte bedeutet
Das Urteil stärkt die Rechte von Betriebsräten.
Es zeigt: Auch geldwerte Vorteile wie Essensgutscheine, Getränkemarken oder Fahrtkostenzuschüsse sind Teil des Arbeitsentgelts – und müssen auch freigestellten Mitgliedern gewährt werden, wenn sie ohne Freistellung Anspruch darauf hätten.
📞 Fazit: Prüfen lohnt sich!
Betriebsräte sollten genau hinschauen, welche Vergütungsbestandteile ihnen auch während der Freistellung zustehen. Arbeitgeber wiederum sollten ihre Betriebsvereinbarungen prüfen, um Konflikte zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern oder zur Gleichbehandlung im Betrieb?
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent und diskret.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratung sichern!
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht



