Ein erster Gesetzesentwurf für mobiles Arbeiten liegt vor - alles was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten!

Erste gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit geht in die Ressortabstimmung

Für den Herbst hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Gesetzentwurf zum mobilen Arbeiten angekündigt. Jetzt befindet sich ein entsprechender Entwurf in der Ressortabstimmung bevor er dann letztlich vom Kabinett verabschiedet werden kann.

Kompromisslösung – wie weit geht der Rechtsanspruch?

Erwartet wurde die Regelung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Homeoffice. Daraus wurde letztlich eine Kompromisslösung, denn: Eine derartige Pflicht wäre innerhalb der Koalition nur schwierig durchzusetzen gewesen. Darüber hinaus sollten Unternehmen in Zeiten der Krise nicht mit weiteren Verpflichtungen überfordert werden.

Der Inhalt des Kompromiss-Gesetzesentwurfs

Wenn möglich, sollen Vollzeitbeschäftigte für zumindest 24 Tage pro Jahr einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch für mobiles Arbeiten bekommen. „Wenn möglich“ heißt dabei, dass keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen sollten, welche gegen einen solchen Anspruch sprechen könnten. Pro Monat stünden Beschäftigten dann zwei „flexible“ Arbeitstage zur Verfügung – „Ein guter Anfang“, so Heil.

Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sollen bei der Einführung und Ausgestaltung mit einbezogen werden: In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können weitere Reglungen getroffen werden, die noch darüber hinausgehen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice

Laut einer aktuellen Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie haben in den Monaten Juli und August 2020 rund 36 Prozent der angestellten Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer vom Homeoffice aus gearbeitet – das sind gut 14,6 Millionen Beschäftigte. Verglichen mit 2019 sind es etwa 12 Prozent mehr. Betrachtet man die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der Arbeit aus dem Homeoffice, so gaben in der Studie etwa 87 Prozent an, „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ gewesen zu sein.

Digitale Arbeitsaufzeichnung – Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im Homeoffice

Ein besonders wichtiger Aspekt soll aber auch im Homeoffice besondere Berücksichtigung finden: Arbeitgeber müssen auch hier sicherstellen, dass die Arbeitszeit der Angestellten im Homeoffice vollständig erfasst wird. Hier sind Möglichkeiten zur digitalen Arbeitszeitaufzeichnung notwendig. Bis zu 30.000 Euro Bußgeld bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht sind im Gesetzentwurf vorgesehen.

Die gesetzliche Unfallversicherung soll während der vereinbarten Arbeitszeit auch auf die privaten Räumlichkeiten der Arbeitnehmer ausgeweitet werden. Auch Heimarbeitende, die ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen sollen vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Kritik aus allen Richtungen – was bedeutet der „Gesetzentwurf für mobiles Arbeiten“ für die Wirtschaft?

Kaum waren die Pläne bekannt, haben sich auch schon die ersten Kritiker zu Wort gemeldet. Arbeitsmarktexperten kritisieren, dass nicht klar wird, ob diejenige Bürokratie abgebaut werden soll, die aktuell Unternehmen vorschreibt, Schreibtische von Heimarbeitern zu kontrollieren. Zudem bleibe unklar, ob eine einvernehmliche und faire Lösung für beide Seiten das Ziel sein soll, oder ein einseitiger Rechtsanspruch.

Letztlich solle mit dem Gesetz für mobiles Arbeiten die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes verbunden sein, denn Flexibilität in puncto Arbeitsort gehe mit Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit einher.

„Bürokratiemonster“ und tiefer Eingriff in Unternehmensabläufe während Unternehmen ums Überleben kämpfen?

Andere bezeichnen den Entwurf als „Bürokratiemonster“ und sprechen von einem tiefen Eingriff in die Arbeitsabläufe der Unternehmen durch den geplanten Rechtsanspruch. In der aktuellen Zeit habe man gesehen, dass die meisten Arbeitgeber, die die Möglichkeit dazu haben, Ihren Mitarbeitern die Arbeit aus dem Homeoffice anböten.

Diejenigen, die es nicht oder nur schwer können, sollen nach Ansicht einiger Kritiker nicht mit zusätzlichen Rechtsansprüchen und bürokratischen Belastungen behelligt werden. Viele mittelständische Unternehmen kämpfen derzeit ums Überleben, weshalb einige Politiker die neuen Auflagen als „das letzte, was jetzt gebraucht wird“ bezeichnen.

„Unzureichender Rechtsanspruch!“ sagt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)

Der DGB ist der Ansicht, dass dem Bedürfnis vieler Beschäftigter der geplante Anspruch nicht zu genüge Rechnung getragen wird. Gesprochen wird von einer „Gefälligkeit, rein für Arbeitgeber, die bei dem Thema ja generell derzeit meist blockieren“. Hingegen die Ausgestaltungsmöglichkeit innerhalb von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden von vielen begrüßt.

Generell vertreten wohl einige den Standpunkt, das Thema Homeoffice immer als eine freiwillige Lösung zu betrachten. So hört man aus einigen Kreisen: „Es darf nicht passieren, dass Arbeitgeber über Privaträume ihrer Beschäftigten verfügen und Büros im Betrieb einfach wegrationalisieren. Das muss unmissverständlich klar sein.“


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