Der zweite Teil der stufenweisen Erhöhung steht an: Von 9,19 Euro auf 9,35 Euro

Am 01.01.2020 steigt der Mindestlohn

Ab Januar 2020 steigt der Mindestlohn – wie geplant – von 9,19 Euro die Stunde aus 9,35 Euro.

Wie geht’s weiter?

Die Mindestlohn-Kommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufdig von der Einführung eines „Mindestlohns für Azubis“ die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestengelt für Auszubildende ist aber „Mindestausbildungsvergütung“ und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet.
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient.
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.
  • ehrenamtlich Tätige

Haben Sie noch Fragen?

Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte und sein Arbeitsrechtsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung!  Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter +49 221 – 2921920 oder schreiben Sie eine E-Mail an sekretariat@hms-bg.de


Beitrag teilen