Darf ein Arbeitnehmer auch gegen seinen Willen freigestellt werden?

Nach einer Kündigung ist es oft so, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen und diese daher nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Doch ist diese einseitige Freistellung überhaupt zulässig? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vor Kurzen beschäftigen. Wir klären auf!

Der zu entscheidende Fall

Im Frühjahr 2021 wurde einem Chefredakteur einer Online-Redaktion betriebsbedingt gekündigt. Obwohl die Kündigungsfrist zwei Monate betraf, stellt der Arbeitgeber den Betroffenen Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung frei. Er durfte nicht wieder an seinen Büroplatz zurückkehren und ihm wurden von einem auf den anderen Tag alle Zugänge gesperrt.

Der Mitarbeiter war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und erhob dagegen Kündigungsschutzklage. Zudem beantragte er den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Erstinstanzlich wurde der Weiterbeschäftigungsantrag abgelehnt. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein, sodass das das Landesarbeitsgericht nun zu entscheiden hatte.

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