Was wiegt schwerer? Die Religionsfreiheit oder der Wunsch eines Unternehmens, religiös neutral aufzutreten? Das aktuelle Urteil des EuGH stützt die bisherige Rechtsprechung in Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei deutschen Fällen über religiöse Zeichen am Arbeitsplatz entschieden: Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne demnach durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden.

In dem Verfahren ging es darum, was in solchen Fällen höher zu bewerten ist: Die Religionsfreiheit der Angestellten oder der Wunsch ihrer Geschäftsleitungen nach einem weltanschaulich neutralen Auftreten der Firma. Zwei deutsche Gerichte hatten den EuGH um eine Beurteilung gebeten, was hier mit europäischem Recht vereinbar sei.

Die Luxemburger Richter führten aus, dass so ein Verbot gut begründet sein muss. Der Wunsch nach Neutralität seitens der Geschäftsführung reicht demnach nicht. Vielmehr muss das Unternehmen nachvollziehbar belegen, dass ohne ein Verbot religiöser Zeichen seine unternehmerische Freiheit stark eingeschränkt wäre. Außerdem muss sich so eine Regelung allgemein gegen alle weltanschaulichen Zeichen richten, nicht nur gegen das einer bestimmten Konfession, etwa ein Kopftuch.

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