Wie Sie die aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel rechtzeitig und sachgerecht in Ihrem Unternehmen umsetzen

Das Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel. Neue Gesetzesvorhaben auf deutscher und vermehrt europäischer Ebene sowie eine sich rasant fortentwickelnde Rechtsprechung – das Arbeitsrecht ist ständig im Fluss. Auch zum Jahreswechsel stehen wieder einige Änderungen an- mit bedeutender Konsequenz für die Praxis im Personalwesen.

Wir geben Ihnen das Rüstzeug an die Hand, um die Neuerungen zum Jahreswechsel rechtzeitig und sachgerecht in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Erhalten Sie einen Überblick über anstehenden Gesetzesänderungen und die wichtigsten Entscheidungen in der Rechtssprechung.
Wir laden Sie herzlich ein zum Mandantenseminar am

21. November 2019

von 15:30- 17:00 Uhr

in den Rotonda Business Club

Salierring 32, 50677 Köln

In einem 90 minütigen Vortrag erläutert unser erfahrenes Arbeitsrechtteam rund um Fachanwalt Volker Görzel die Änderungen im Detail und nimmt sich Zeit für Ihre individuellen Fragestellungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit in kleiner Runde zu diskutieren und Informationen insbesondere zu den folgenden Themen zu erhalten:

Aktuelle Gesetzesänderungen:

  • Befristungsrecht
  • Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Mindestlohn Azubis ab 2020

Aktuelle Rechtsprechung:

  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Urlaubsrecht
  • Elternzeit
  • Überstundenzuschläge
  • Kündigungsrecht

Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um Anmeldung unter sekretariat@hms-bg.de oder unter 0221 292 192 0.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihr Arbeitsrecht-Team
von HMS.Barthelmeß Görzel


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