LAG Nürnberg: Fehlende Schlüssigkeit einer Kündigungsschutzklage

Betriebsübergang, nachträglicher Widerspruch, Kündigungsschutzklage, fehlende Schlüssigkeit

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ArbG Oberhausen: Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone!

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, für 12 gestohlene hochwertige Mobiltelefone.

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LAG Berlin-Brandenburg: Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Der Arbeitgeber übernahm den Kläger nach Ablauf der Vertragszeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, während andere befristet Beschäftigte unbefristet weiterbeschäftigt wurden.

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LAG Berlin-Brandenburg: Vereinbarung pauschaler Arbeitszeit – Lohnabrechnung

Die Vereinbarung mit einem Kraftfahrer, diesem einen festen Monatslohn für eine Arbeitszeit bis zu 260 Stunden zu zahlen, ist arbeitszeitrechtlich wirksam.

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LAG Berlin-Brandenburg: Kein Betriebsübergang bei Fortführung durch bisherigen Betriebsinhaber als Treuhänder!

Ein Betriebsübergang setzt die Fortführung des Betriebs durch einen anderen Inhaber voraus.

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BAG: Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer rechtswidrig!

Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte ohne Sachgrund nicht wirksam befristet werden.

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BAG: Verlängerung der Elternzeit nur durch Zustimmung möglich!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

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LAG Düsseldorf: Kündigung wegen Betriebsübergang unwirksam!

Mehrere Arbeitnehmer eines Reinigungsunternehmens haben vor dem LAG Düsseldorf erfolgreich gegen die ihnen gegenüber ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen geklagt.

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Hessisches LAG: Private Trunkenheitsfahrt kostet den Arbeitsplatz!

Das Hessische LAG hat entschieden, dass ein Kraftfahrer, der bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille ertappt wird, seinen Arbeitsplatz verlieren kann.

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BAG: Urlaubsabgeltungsansprüchen sind nicht vererbbar!

Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um.

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